Förderung für ZEV soll eingestellt werden
Der Rechnungshof Baden-Württemberg fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Förderung für das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) mit Sitz in Kehl einzustellen. Die Förderung durch das Land sei nicht mehr erforderlich und soll spätestens zum Jahresende auslaufen, schreibt der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2014.
Grund: Die EU habe 2005 die Förderung eines europäischen Verbraucherzentrums pro Mitgliedstaat ausgeschrieben. Die Ziele und Aufgaben der europäischen Verbraucherzentren seien „nahezu identisch mit denen des ZEV“, schreibt der Rechnungshof. „Es ist nicht Aufgabe des Landes, zusätzlich zu den europäischen Verbraucherzentren ein weiteres Labor für Erkenntnisse zur europäischen Verbraucherschutzpolitik zu erhalten“, heißt es in der Schrift weiter. Die Förderung hätte deshalb noch einer Übergangsphase eingestellt werden müssen. Stattdessen sei sie vor fünf Jahren auf 100000 Euro jährlich erhöht worden, kritisiert der Rechnungshof. Schließlich hätten auch der unterelsässische Generalrat („Conseil Régional du Bas-Rhin“) und die elsässische Verbraucherschutzkammer („Chambre de Consommation d‘ Alsace“) die Förderung beendet. So ist der Finanzierungsanteil der deutschen Partner des ZEV, darunter die Stadt Kehl, die vier weiteren Großen Kreisstädte in der Ortenau und der Ortenaukreis, mittlerweile um ein Drittel höher als der Anteil der französischen Partner, zu denen die Straßburger Stadtgemeinschaft und die Region Elsass gehören.
1993 wurde die deutsch-französische Beratungsstelle Euro-Info-Verbraucher mit Sitz in Kehl als gemeinnützige Einrichtung und als eingetragener Verein gegründet. Aus ihr ging 2011das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hervor. Mittlerweile hat das ZEV 40 Mitarbeiter, hauptsächlich Juristen. Unter dem Dach des ZEV arbeiten mehrere Dienste Hand in Hand: die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich, die E-Commerce-Verbindungsstelle Deutschland und „Online-Schlichter“. Würde das ZEV und damit der Verein aufgelöst, gäbe es keine Dachorganisation mehr und auch alle anderen Einrichtungen, wie die Europäischen Verbraucherzentren mit Sitz in Kehl, wären möglicherweise in ihrem Bestand gefährdet.
Das sagt das Ministerium
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sieht weiterhin ein erhebliches Interesse des Landes, das ZEV zu fördern. Das ZEV sei binational ausgerichtet, sehr zum Nutzen für die deutsch-französische Grenzregion. Die europäischen Verbraucherzentren dagegen würden nicht mit einem binationalen Ansatz arbeiten. Es sei deshalb ein wichtiges Anliegen, das ZEV weiterhin institutionell zu fördern, um den grenzüberschreitenden und europäischen Verbraucherschutz weiter zu entwickeln, dauerhaft zu stärken und die aus diesem „Labor“ gewonnenen Erkenntnisse in die baden-württembergische, deutsche und europäische Verbraucherpolitik einzubringen. Das Ministerium räumt das Ungleichgewicht in der Finanzierung des ZEV durch Baden-Württemberg und das Elsass ein. Allerdings fördere die Region Elsass das ZEV dreimal so hoch wie Baden-Württemberg, wenn man die Förderung je Einwohner als Maßstab verwende. Das Ministerium wird sich nach eigenen Angaben weiterhin um eine Erhöhung der Finanzierungsanteile der französischen Partner bemühen.