Geothermie-Probebohrung in Goldscheuer genehmigt
Auf dem Gelände des Gewerbeparks Basic dürfen Geothermie-Probebohrungen niedergebracht werden. Das Landesbergamt in Freiburg hat die Genehmigung erteilt.
Im Ortschaftsrat von Goldscheuer ist die Besorgnis groß, wie in der Sitzung am Donnerstag deutlich wurde. Kritik wurde vor allem an der mangelnden Transparenz des Verfahrens laut.
Noch in diesem Jahr könnte mit Geothermie-Probebohrungen im interkommunalen Gewerbepark Basic bei Goldscheuer begonnen werden. Geplant wird das Projekt von der Geothermie Neuried GmbH, die wiederum zu fast 100 Prozent der Geysir Europe GmbH im bayerischen Grünwald gehört.
Niedergebracht werden soll die Probebohrung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Biomasse-Kraftwerk im südlichen Teil des Gewerbeparks, das 2007 in Betrieb ging und inzwischen vom Energieversorger Badenova übernommen wurde. Die Genehmigung umfasst bis zu vier Probebohrungen, die bis in eine Tiefe von über 3000 Metern niedergebracht werden sollen. Dort hofft man genug Thermalwasser mit ausreichend hoher Temperatur zu finden, das dann in einem Geothermie-Kraftwerk verstromt werden soll.
Die Bohrstelle liegt auf Gemarkung Altenheim, aber geografisch nur etwa einen Kilometer vom Ortsrand von Kittersburg entfernt – bis Altenheim sind es rund zweieinhalb Kilometer. Dennoch war die Stadt Kehl beim Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden, wie deren Pressesprecherin Annette Lipowsky bestätigt.
Entsprechend groß war darüber am Donnerstag auch die Verärgerung im Ortschaftsrat Goldscheuer. Er werde bei der nächsten Gemeinderatsitzung von der Stadtverwaltung darüber Auskunft verlangen, so der Ortsvorsteher von Goldscheuer, Richard Schüler.
Kein Anlass zur Sorge
Laut Auskunft von Joachim Müller-Bremberger, Pressesprecher des Regierungspräsidiums in Freiburg, wo auch das Bergamt angesiedelt ist, sieht das Bergrecht eine Beteiligung der Nachbarkommunen nur für den Fall vor, dass negative Auswirkungen zu befürchten sind. Die eingereichten Unterlagen hätten indes für entsprechende Besorgnis keinen Anlass gegeben.
Allerdings ist nach seinen Angaben das Landratsamt des Ortenaukreises über das Projekt informiert worden. Warum es da offenbar keine Kommunikation mit der Stadt gegeben hat, könne er jedoch auch nicht sagen. Bei der Stadt prüft man nun, ob die Nicht-Einschaltung Kehls im Verfahren rechtens war.
Wer haftet bei Schäden?
Im Ortschaftsrat äußerte besonders Erwin Domhan (SPD) Vorbehalte gegen die Genehmigung. Nach seiner Auffassung sind bei Schäden, die durch Geothermie angerichtet werden, die Haftungsfragen nicht geregelt. Weder mache der Gesetzgeber Aussagen darüber, wer haftet (Auftraggeber, ausführende Firma oder Genehmigungsbehörde), noch sei festgelegt, ob überhaupt haftpflichtversichert werden muss und wie hoch die Versicherungssumme sein muss. Laut Schüler ist die Genehmigung mit einer Versicherungssumme von einer Million Euro ausgestattet. Dies reiche bei voraussichtlichen Kosten für die Bohrung von rund zehn Millionen Euro aus.
Auf jeden Fall gelte es jetzt, so schnell wie möglich eine Bürgerversammlung zu organisieren, so Schüler weiter. Dazu sollen auch Vertreter der Genehmigungsbehörde und des Investors eingeladen werden. Ratsherr Eberhard Bartmann rief dazu auf, auch Leute einzuladen, »die die Risiken aufzeigen«.