Geothermie-Projekt: Stadt Kehl geht nicht in die Berufung
Die Stadt Kehl wird keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg in Sachen Geothermie-Probebohrungen bei Goldscheuer einlegen. Dies beschloss der Gemeinderat am Mittwoch.
Im Mai 2014 hatte die Stadt Kehl auf Beschluss des Gemeinderates Klage gegen die Genehmigung der Geothermie-Probebohrungen auf Neurieder Gemarkung bei Goldscheuer eingelegt. Ende Januar diesen Jahres war die Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt worden. Anfang März ging das Urteil ein. Ergebnis: Das Gericht wies die Klage als unzulässig zurück.
Klage gegenstandslos
Das sei nach dem Verlauf der Verhandlung zu erwarten gewesen, erläuterte Stadtjustiziar Klaus Poßberg die Auswirkungen des Urteils am Mittwoch im Gemeinderat. Bekanntlich hatte das Gericht festgestellt, dass der ursprüngliche Genehmigungsbescheid des Landesbergamtes für die Probebohrungen zum 31. Dezember 2014 abgelaufen war – und ein unwirksam gewordener Bescheid könne nicht verlängert werden. Allein schon deshalb sei die Klage gegenstandslos geworden.
Ohnehin muss das Bergamt den ursprünglichen Genehmigungsantrag erneut prüfen – auch im Lichte eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2015, wonach im Zusammenhang mit Geothermie-Bohrungen eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung erforderlich ist. Eine solche Vorprüfung war seinerzeit unterblieben. Auch das Bergamt hatte vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlich festgestellten Rechtslage den ursprünglichen Genehmigungsbescheid als rechtswidrig eingestuft.
„Vorbeugender Rechtsschutz“
Die neue Prüfung läuft derzeit – Ergebnis offen. Es sei der Stadt zuzumuten, den neuen Bescheid abzuwarten – und dann könne sie gegebenenfalls dagegen erneut Klage einreichen. Alles andere wäre „vorbeugender Rechtsschutz“ gegen einen möglicherweise zukünftig ergehenden Verwaltungsakt – und so etwas sieht das deutsche Recht nicht vor.
Eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte das Gericht nicht zugelassen. Zu entscheiden war im Gemeinderat nun, ob die Stadt einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen sollte. Poßberg riet davon ab: Es könne nämlich sein, dass der VGH dann feststellt, dass die Stadt gar nicht klagebefugt ist. Kommunen seien nämlich nicht – im Rechtssinne wohlgemerkt – Sachwalter ihrer Einwohner gegenüber anderen Behörden, sondern nur zur Verteidigung ihrer eigenen Selbstverwaltungsrechte berufen und befugt.
Zudem geht auch das Bergamt davon aus, dass der Antrag auf Genehmigung der Probebohrungen vollständig neu geprüft werden muss. Es könne zwar sein, so Poßberg, dass sich das Bergamt auf den Standpunkt stellt, der abgelaufene Bescheid entfalte Bindungswirkung für das neue Verfahren, sodass diejenigen Fragen, die bei der Ersterteilung der Genehmigung 2013 bereits geprüft wurden, nicht erneut zu prüfen sind – doch das sei unwahrscheinlich.
Ursprünglicher Entscheid nicht mehr rechtens
Das Gericht habe sehr gute Arbeit geleistet, meinte Hans-Jürgen Sperling (SPD). Und auch Richard Schüler (CDU), Vorsitzender der BI gegen Geothermie im südlichen Oberrheingraben, zeigte sich zufrieden. Wichtig sei die Feststellung des Gerichts, dass der ursprüngliche Entscheid nicht mehr rechtens ist.
Jetzt im Wege der Berufung zu versuchen, einen vorbeugenden Rechtsschutz durchzusetzen, sei „nicht zielführend“. Man müsse jetzt den neuen Bescheid des Bergamtes abwarten. Wenn es dann nötig sei, die städtischen Interessen zu formulieren, um die Klagebefugnis zu begründen, müsse man sich „nochmal zusammensetzen“.