Kehler "Erstvermietermappe" vorgestellt

Unterkünfte vermieten: Stadtmarketing informiert über Vorschriften

red/ata
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02. Januar 2017

(Bild 1/2) ©Stadt Kehl

Immer mehr Menschen vermieten ihre privaten Unterkünfte über Reiseportale wie »Airbnb«. Die Kehler Tourist-Information hat deshalb »Erstvermietermappen« erstellt, in denen Vermieter Informationen über Themen wie Versicherungen und Haftungen finden.

Lange Zeit als kurzlebiger Trend belächelt, feiert die »Sharing Economy« immer größere Erfolge. Im Mittelpunkt dieser Bewegung steht das »Collaborative Consumption«, also der Gemeinschaftskonsum von Gegenständen oder Unterkünften (Hintergrundkasten). 

Auch im Raum Kehl werden immer häufiger private Unterkünfte über Portale wie »Airbnb«, »Wimdu« oder »9flats« an Reisende vermittelt. Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Im Unterkunftsverzeichnis der Kehl Marketing GmbH sind bereits mehr als 50 Vermieter registriert, die regelmäßig Ferienwohnungen, -häuser oder Privatzimmer an Urlaubsgäste vermieten. 

Allein auf dem Internetportal »Airbnb« sind in Kehl etwa 30 Unterkünfte gelistet, in der gesamten Ortenau weit über 300 – Tendenz steigend.

Kostenlose Beratungen

Dabei werde laut Stadtverwaltung oft vergessen, dass auch bei privaten Vermietungen eine Reihe von Vorschriften zu beachten sind, informiert Carolin Bohrer. Hilfestellung bei Fragen zu diesem Thema gibt es deshalb in der Tourist-Information. In einer »Erstvermietermappe« können alle wichtigen Fakten nachgelesen werden. Auch bei kostenlosen Beratungen können sich Interessenten informieren. 

Wer über private Vermietungen etwas Geld dazu verdienen möchte, darf nicht vergessen, dass dabei Regeln beachtet werden müssen – selbst wenn nur gelegentlich das eigene Zimmer oder die Wohnung auf den genanntenPlattformen angeboten wird. 

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Ein Blick auf die aktuelle Rechtslage zeigt: Viele der Vorschriften im Beherbergungsgewerbe gelten sowohl für private, als auch für gewerbliche Vermieter. Dazu zählen zum Beispiel Auflagen zu Lebensmitteln und Hygiene oder Meldepflichten beim Bau- und Gewerbeamt. Außerdem muss jeder Vermieter die Einnahmen bei seiner Lohn- oder Einkommenssteuererklärung angeben.

»Unwissenheit schützt vor Strafe nicht«, betont Carolin Bohrer von der Kehl Marketing GmbH. «Es sind oft kleine Dinge, an die man nicht unbedingt denkt, aber sobald etwas passiert, ist man nicht abgesichert.« 
Wenn beispielsweise ein Ferienhaus mit einem Pool ausgestattet ist, unterliegt der Vermieter einer Schutz- und Obhutspflicht. Fällt ein Kind in den Pool, verletzt sich oder ertrinkt gar, kann der Vermieter dafür haftbar gemacht werden. 

Im Vorfeld abklären

»Solche Dinge können alle im Vorfeld abgeklärt werden«, sagt Carolin Bohrer. Es sei wichtig, sich über das geltende Steuerrecht, über Haftungsfälle und nützliche Versicherungen zu informieren. Deshalb auch die »Erstvermietermappen«. 

Neben den Informationen zu Anmeldepflichten, Steuer- und Melderecht, Versicherungen und Haftung befinden sich in der Erstvermietermappe zudem Tipps für die Berechnung von angemessenen Preisen sowie zur Vermarktung von Ferienunterkünften. Die Mappe kann während der Öffnungszeiten der Tourist-Information kostenlos mitgenommen werden. 

Auf Wunsch können Fragen auch bei einer kostenlosen Beratung in der Tourist-Information geklärt werden.

Die Tourist-Information in Kehl ist von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr geöffnet. Am Samstag kann die »Erstvermietermappe« dort von 10 Uhr bis 13 Uhr abgeholt werden.

Hintergrund

Die Anfänge von "Airbnb"

Mit einer Luftmatratze (englisch Airbed) und einem selbst gemachten Frühstück (englisch: Breakfast) fing die Vermietung von privaten Unterkünften an – die Idee für das Geschäftsmodell des Branchen-Vorreiters »Airbnb« entstand 2007 durch einen Geistesblitz der Gründer Joe Gebbia und Brian Chesky.

Da sie wussten, dass in dieser Zeit Hotelzimmer knapp und teuer waren, boten sie während einer großen Designmesse in San Francisco ihre eigene Wohnung als Übernachtungsmöglichkeit an. Es stellte sich heraus, dass viele Menschen auf der Suche nach alternativen Unterkünften sind – und das nicht nur während einer Messe. 

Bis heute haben nach Angaben des Unternehmens mehr als 60 Millionen Menschen Übernachtungen über »Airbnb« gebucht. Deutsche Webseiten wie »9flats« oder »Wimdu« befinden sich ebenfalls auf dem Vormarsch und versuchen mit ähnlichen Strategien ihr Glück auf dem Reisemarkt.

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