Kehl

Kehler Kampfhundesteuer kommt

Klaus Körnich
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23. Oktober 2014

Kampfhunde-Pitbull-Terrier Jessy (Archivfoto 2012).

Der Gemeinderat hat nach einer leidenschaftlich geführten Debatte am Mittwochabend die Einführung einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde beschlossen. Sie gilt jedoch nur für Tiere, die ab dem 23. Oktober angeschafft und angemeldet werden. Für diese wird ab dem 1. Januar 2015 eine höhere Steuer fällig.

Kehl. Die geplante Einführung einer Kampfhunde-Steuer hatte schon im Vorfeld so manches Herrchen und Frauchen in Kehl auf die Palme gebracht. So startete SPD-Stadtrat Markus Sansa eine Petition gegen den Vorschlag der Verwaltung. 350 Kehler haben sie unterzeichnet. Der städtische Finanz-Chef Martin Härdle erläuterte im Gemeinderat, dass die Steuer nicht aus fiskalischen Gründen eingeführt werden soll. Vielmehr gehe es um eine »Gefährdungsminderung« für die Bevölkerung. Volker Schlenker, Leiter des städtischen Ordnungswesens, berichtete davon, dass immer öfter beim Ordnungsamt Anrufe von Bürgern oder Meldungen der Polizei eingehen, wonach Menschen mit ihrem Kampfhund nach Kehl gezogen seien.  Derzeit gibt es laut Schlenker sieben reine Kampfhunde in Kehl, insgesamt sind es rund 20 Hunde in Kehl, die zu den acht »gelisteten Hunderassen« gehören, die der Gesetzgeber nach den Worten Schlenkers »aufgrund der Züchtung für aggressiv hält.« Zudem gehe es der Verwaltung nicht nur um Kampfhunde, sondern auch um die gefährlichen Hunde, »die eine viel größere Anzahl darstellen«, wie Schlenker erklärte: »Wir haben jedes Jahr 15  bis 20 Fälle von bissigen Hunden.«

OB Vetrano brachte den ergänzenden Vorschlag, die Steuer nur auf Kampfhunde zu erheben, die künftig angeschafft werden – bzw. auf gefährliche Hunde, die in Zukunft auffallen, indem sie zum Beispiel jemanden beißen. Der OB verwies zur Begründung auf die durch die Steuer beabsichtigte »Lenkungsfunktion«. Die Verwaltung wolle vor allem diejenigen Menschen in ihrer Entscheidung »lenken«, die sich überlegen, ob sie sich einen Kampfhund anschaffen sollen oder nicht. Die Halter, die bereits einen solchen Hund besäßen, hätten dagegen meist eine emotionale Bindung zum Tier, und im Prinzip nur die Möglichkeit, ihren Hund wegzugeben oder wegzuziehen, um der Steuer zu entgehen – oder diese eben zu bezahlen.  Die Verwaltung sei deshalb bereit, den derzeitigen Kampfhunde-Haltern die höhere Steuer zu erlassen. Der OB-Vorschlag wurde am Ende von der Mehrheit des Gemeinderats befürwortet: bei 14 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, und 4 Enthaltungen.

Zuvor hatte Stadtrat Sansa (SPD) in Richtung CDU gesagt, dass er sich von einer »christlichen Partei« Nächstenliebe gewünscht hätte – »Nächstenliebe nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere«. Von rund 1200 Gemeinden in Baden-Württemberg hätten nur etwa 400 Listen für gefährliche Hunderassen eingeführt. »Aktuelle Forschungsergebnisse belegen«, erklärte Sansa, »dass es keine wissenschaftlich nachweisbare Fakten gibt, die beweisen, dass das Verbot der Zucht oder Haltung von bestimmten Hunderassen zu mehr Sicherheit in der Bevölkerung führen.« Eine groß angelegte Studie, die Fälle ausgewertet habe, bei denen Menschen von Hunden gebissen wurden, habe nicht belegen können, dass bestimmte Rassen besonders häufig an Angriffen gegen Menschen beteiligt seien. Zudem, so Sansa, würden Kriminelle oder »Schwarze Schafe« ihre Kampfhunde sowieso häufig nicht anmelden, sondern die Tiere »im Untergrund« halten.

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Der SPD-Fraktionssprecher Werner Müll wies darauf hin, dass es letztlich um mehr Sicherheit für den Bürger gehe. Dieses Ziel sei nach Ansicht der SPD durch einen Wesenstest für den Hund oder einen Sachkundenachweis des Halters besser zu erreichen als durch eine höhere Steuer von 552 Euro jährlich für einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund (statt 84 Euro für gewöhnliche Hunde). Wenn dieser Test oder Nachweis vorliege, so der Vorschlag der SPD-Fraktion, könne die »normale« Steuer gelten, wenn nicht, sei die höhere Steuer zu entrichten.

Schlenker wies darauf hin, dass die sieben reinen Kampfhunde in Kehl schon einen Wesenstest abgelegt haben, sonst dürfe man diese nämlich gar nicht halten. Für alle anderen Hunde sei in Baden-Württemberg ein Wesenstest nicht vorgeschrieben und einen Sachkundenachweis gebe es im Land gar nicht. Dadurch lief der SPD-Vorschlag quasi ins Leere.

»Es vergeht kein Monat, in dem Leute nicht kommen und sich darüber beklagen, dass sie gebissen worden sind«, sagte Richard Schüler (CDU). Deshalb werde seine Fraktion den OB-Kompromiss unterstützen.
Héctor Sala (Grüne) stellte ebenso wie Hans-Jürgen Sperling (SPD) die von der Verwaltung intendierte Lenkungswirkung der Steuer in Frage. Es komme, so Sala, auf das Verhalten des Halters an, wie sich ein Hund entwickele. Eine Lenkungswirkung könne es dennoch geben – nämlich, »dass die Halter in den Untergrund abtauchen«. Die Halter, die sich einen solchen Hund zulegen wollen, könne man durch die Steuer nicht davon abhalten.

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