Kritischer Blick auf Bistro-Pläne
Der Ortschaftsrat Goldscheuer wehrt sich weiter gegen neue Spielautomaten in der Dreiergemeinde: Erneut hat das Gremium am Donnerstag die Umnutzung der leer stehenden Bäckerei in der Marlener Ortsmitte abgelehnt. Und auch bei der Einrichtung zweier Bistros im früheren »Löwen« besteht noch erheblicher Prüfungsbedarf.
Ein Gespenst geht um in Goldscheuer: das Gespenst zusätzlicher Spielautomaten. Von denen gibt es in der Stadt bekanntlich mehr als genug – auch in Goldscheuer. Und so schrillen denn auch die Alarmglocken bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates, sobald in einem Bauantrag das Wort »Bistro« auftaucht.
Etwa beim Antrag auf Umnutzung der leer stehenden Bäckerei in der Ortsmitte von Marlen zu einem Café-Bistro. Mitte Dezember war der Antrag schon einmal vom Ortschaftsrat unter Hinweis auf die Vorgaben des Bebauungsplans abgelehnt worden. Dagegen hat der Eigentümer inzwischen Klage erhoben. Zudem hat er den Antrag modifiziert und erneut zur Genehmigung eingereicht.
Daraufhin hat es ein weiteres Gespräch mit der Baurechtsbehörde gegeben, berichtete Ortsvorsteher Richard Schüler am Donnerstag im Ortschaftsrat. Beide seien sich einig gewesen, dass Gastronomiebetriebe in diesem Gebiet nicht zulässig sind und der Antrag daher den Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplans in seiner gültigen Form widerspricht. Zwar ist der ursprünglich vorgesehene Betreiber nach Angaben des Eigentümers inzwischen offenbar wieder abgesprungen, doch die Umnutzung in ein Café-Bistro werde nach wie vor beantragt.
Der modifizierte Antrag enthält zwei Veränderungen: einen barrierefreien Zugang und eine weitere Ein- und Ausfahrt von der südlichen Grundstücksseite. Dadurch sollen nach Abbruch eines vorhandenen Carports zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die zuständigen Fachbereiche der Stadt sehen diese neue Zufahrt wegen des vorhandenen Bestands (Fußgängerampel, Bushaltestelle) kritisch. Gegen den barrierefreien Zugang sei dagegen nichts einzuwenden, so Schüler: Den könne der Eigentümer sogar noch von der Stadt gefördert bekommen.
Am Ende lehnte der Ortschaftsrat den Bauantrag erneut einstimmig ab.
Wo soll geparkt werden?
Noch nicht entschieden ist über den Antrag auf Einrichtung zweier Bistros im ehemaligen Gasthaus »Löwen« in Goldscheuer. Das Anwesen ist laut Schüler in Gemeinschaftseigentum. Einer der beiden Teil-Eigentümer hat inzwischen verkauft – und der neue Besitzer hat den Umnutzungsantrag nicht mit dem anderen Eigentümer abgestimmt.
Laut Spielordnung sind pro Gaststätte bis zu drei Spielautomaten zulässig – machte also in diesem Fall sechs Spielgeräte. Doch ob’s tatsächlich so kommt, ist noch offen. Orts- und Stadtverwaltung sehen jedenfalls noch erheblichen Überprüfungsbedarf.
Problematisch ist vor allem der Nachweis der nötigen Stellplätze. Der neue Besitzer will die vorhandene Kegelbahn abbrechen, um dort Parkfläche zu schaffen – doch das reicht nicht. Daher hat er auch Stellplätze im Innenhof und dem hinterliegenden Grundstück ausgewiesen – die aber dem anderen Eigentümer gehören. Möglich sei, so Schüler, dass auch auf dem angrenzenden Altwasserweg geparkt wird – der ohnehin schon eng ist.
Hinzu komme, so Schüler, dass auch in den vorhandenen Eigentümerwohnungen Mitarbeiter des neuen Besitzers untergebracht werden. Man müsse nun prüfen, wie viele Wohnungen es dort tatsächlich gibt, und ob die Zahl der vorhandenen Stellplätze den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Tatsache ist: Gelingt der Stellplatznachweis nicht, ist der Bauantrag nicht genehmigungsfähig. Und schließlich, so Schüler, sei auch noch zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bistros im bestehenden Verkaufsraum überhaupt möglich ist. Wenn nicht, könne das Amt für öffentliche Ordnung die Zustimmung verweigern.