Nur 18 von 1913 Acherner Jugendlichen müssen sich trauen
Jetzt gilt’s: Acherner Jugendliche können für den ersten Jugendgemeinderat der Hornisgrindestadt kandidieren. Die Bewerbungsfrist läuft bis 8. November. Fünf Bewerber gibt es bisher, mindestens 18 müssen es werden – sonst fällt die Wahl ins Wasser.
Bei der Wahl zum Jugendgemeinderat geht es »wie bei den Großen« zu. Das fängt beim Wählerverzeichnis an, reicht über Urnen in Wahllokalen bis hin zum Einsatz des Computerproramms für Wahlen der Stadtverwaltung. Auch jugendliche Wahlhelfer werden benötigt und bekommen eine Einweisung – genau wie bei Kommunalwahlen. Das alles erklärten OB Klaus Muttach, Fachbereichsleiter Hans-Peter Vollet und die Fachgruppenleiterin für Soziale Arbeit, Sabrina Lusch, jetzt im Rahmen eines Pressegesprächs.
16 Jugendgemeinderäte sollen in Achern zum Sprachrohr ihrer Generation werden. Sie dürfen beratend mitwirken bei Entscheidungen im Bildungsbereich, bei Sozial- und Umweltfragen, aber auch bei Städteplanung, Sport, Freizeit und Kultur. Sie bekommen ein Rederecht im Gemeinderat und werden sogar zu nicht-öffentlichen Sitzungen eingeladen, wenn Jugendrelevantes beraten wird. Sie treffen sich zu vier Sitzungen im Jahr. Jugendgemeinderat zu sein ermöglicht ihnen, Grundlagen der Demokratie kennen zu lernen.
1913 Wahlberechtigte
1913 Acherner sind zwischen 13 und 19 Jahre alt. Sie alle haben Post von der Stadtverwaltung erhalten. Klaus Muttach spricht sie darin mit förmlichem Sie an und ruft zu zwei Dingen auf: zu kandidieren und zur Wahl zu gehen. Kandidieren dürfen alle, die Wahlpost erhalten haben. Sie müssen dafür nur einen einseitigen Bewerbungsbogen ausfüllen, ein Foto einkleben und ihre Eltern unterschreiben lassen, wenn sie noch nicht 18 sind. Bis zum 8. November, 12 Uhr, muss das Formular im Jugendtreff am Stadion sein.
Zwei pro Schule
»Auch Schüler von kleinen Schulen haben eine Chance«, erklärt Muttach. Jede der sieben Acherner Schulen bekommt sicher zwei Sitze im Jugendgemeinderat – wenn sie mindestens zwei Kandidaten stellt (WRS Oberachern/Sasbach, WRS Fautenbach/Önsbach, Gemeinschaftsschule, Achertalschule, Realschule, Gymnasium und die Beruflichen Schulen).
Für die Jugendlichen, die auf keine dieser Schulen gehen, sind weitere zwei Sitze reserviert. Stellt eine Schule keine zwei Kandidaten auf, gehen die Sitze an andere Bewerber – wobei dann die Stimmenanzahl entscheidend ist.
Alle weiterführenden Schulen unterstützen die Wahl, indem sie am 17. November Wahlhelfer einweisen und am 30. November die Wahl an der Schule vornehmen. Die beteiligten Lehrer hatten gegen eine Onlinewahl argumentiert. Der Gang zur Urne soll bewusst angetreten werden. Alle Wahlberechtigten, die keine weiterführende Schule in Achern besuchen, oder Schüler, die am Wahltag verhindert sind, finden ihr Wahllokal im Jugendtreff, wo sie vom 22. bis 25. November jeweils von 16 bis 20 Uhr wählen gehen können.
Am 30. Novembe wird ausgezählt
Rund 780 Acherner Jugendliche besuchen in Achern auch die Schule, rund 1130 gehen außerhalb von Achern zur Schule oder sind bereits in Ausbildung. Seit 1. Dezember gibt es in der Gemeindeordnung den neuen Paragrafen 41 a: »Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.« Der Jugendgemeinderat wird dazu das Mittel in Achern. Die Auszählung aller Stimmen findet am 30. November ab 14 Uhr im Saal der Illenau statt.mg