Schwierige Parkverhältnisse in Willstätt
Die Verkehrssituation in Teilen der Sandgasse und der Hauptstraße war am Dienstag das beherrschende Thema im Ortschaftsrat Willstätt. Vor allem der »ruhende Verkehr« bereitet seit Jahren Probleme.
Die Sandgasse ist – wie die Hauptstraße – verkehrstechnisch ein neuralgischer Bereich in Willstätt. In der Sandgasse gilt zwischen der ehemaligen Metzgerei Ferber und der Einmündung der Kinzigstaße seit dem 9. März und befristet bis zum 1. August ein absolutes Halteverbot. Grund ist ein Bauvorhaben am Haus Sandgasse 43 (ehemaliges Anwesen von »Babbedeckels Emma«).
Baubeginn hat sich verzögert
Eine Anwohnerin bemängelte am Dienstag im Ortschaftsrat in der Bürgerfragestunde, dass die Anwohner, die vor ihrem Anwesen parkten, bereits Strafzettel erhalten hätten, obwohl dort bis heute noch keine Baumaßnahmen begonnen haben. Die Käufer des Anwesens hätten beim Landratsamt – denn bei der Sandgasse handelt es sich um eine Landstraße – das absolute Halteverbot für die Dauer der Baumaßnahme beantragt, um Baucontainer abstellen zu dürfen, erläuterte Ortsvorsteherin Gabriele Ganz. Der Kaufvertrag habe sich aber um zwei Monate verzögert. Erfreut über das Halteverbot seien aber all jene, die die Sandgasse als Durchfahrtsstraße benutzen, denn der Verkehr fließe nun flüssiger, da hier keine Autos parken.
Keine Bestätigung für Raserei
Auf den Einwand der Anwohnerin, dass nun zu schnell gefahren werde, erklärte Heinz Gabel, der für die Gemeinde Geschwindigkeitskontrollen vornimmt, dass er vor kurzen drei Stunden, zwischen 6 und 9 Uhr, die Geschwindigkeit der in diesem Bereich vorbei fahrenden Autos gemessen – Ergebnis: Von 998 gemessenen Fahrzeugen waren nur sechs schneller als mit den erlaubten Tempo 50 unterwegs. Der Ortschaftsrat plädierte aber dafür, beim Landratsamt eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Sandgasse von Tempo 50 auf Tempo 30 zu erreichen – eine Regelung, wie sie auch in Kehler Ortsteilen gilt.
Be- und Entladen soll erleichtert werden
Es entwickelte sich eine ausführliche Diskussion. Letztlich kam der Ortschaftsrat zu dem Ergebnis, dass zwischen der Einmündung Kinzigstraße und dem Anwesen Sandgasse 39 ein eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen werden soll, um Anwohnern, die keine Parkmöglichkeit auf ihrem Grundstück haben, das Be- und Entladen vor ihrem Anwesen zu ermöglichen. Ansonsten soll das absolute Halteverbot auch künftig gelten.
Eine Ausweisung von Anwohnerparkplätzen direkt entlang der Sandgasse fand im Ortschaftsrat keine Mehrheit. Dafür sollen auf einem der Gemeinde gehörenden Grundstück Ecke Sandgasse/Kinzigstraße, baldmöglichst Parkplätze für Anwohner der Sandgasse angelegt werden.
In der Hauptstraße in Willstätt, vor allem im westlichen Teil zwischen den Anwesen 4 und 18, ist die Parksituation ähnlich wie in der Sandgasse. Viele Häuser sind aneinander gebaut, und es gibt keine Möglichkeit, das Auto auf dem eigenen Grundstück zu parken.
Zwischen den Anwesen 10 und 16 darf derzeit auf der Südseite der Hauptstraße geparkt werden. Aber nicht alle Anwohner halten sich an die entsprechende Beschilderung. Wegen dort geparkter Autos kommt es vor allem in den verkehrsstarken Zeiten – morgens, zur Mittagszeit und abends – zu Behinderungen.
Anwohnerparkplätze in der Hauptstraße
Für ein absolutes Halteverbot, wie in der Sandgasse, gab es im Ortschaftsrat Willstätt letztlich keine Mehrheit. Die Parksituation in diesem Bereich soll aber dahingehend geändert werden, dass im Bereich der Anwesen Hauptstraße 10 bis 16, wo keine Einfahrten behindert werden, fünf bis sechs Anwohnerparkplätze auf der Fahrbahn markiert werden sollen.
Die Anwohner müssen dann beim Landratsamt entsprechende Anwohnerparkausweise beantragen und auch etwas dafür zahlen. Sollten aber alle, die in diesem Bereich der Hauptstraße wohnen, Parkausweise beantragen, können nicht alle zur gleichen Zeit dort parken. Die zu markierenden Parkflächen werden aber weiterhin Teil der Fahrbahn sein und können befahren werden, wenn keine Autos geparkt sind. Eine Eingrenzung, etwa mit Blumenkübeln, lehnte der Ortschaftsrat ab.
Neue Parkplätze auf Gemeindegrundstück?
Vielleicht aber ergibt sich in der Hauptstraße, wie in der Sandgasse auch, bald eine Chance, Parkplätze anzulegen, denn die Gemeinde hat vor kurzen im Tausch das Anwesen Ecke Sessichstraße/Hauptstraße erworben.
Der weitere Teil der Hauptstraße, von der Einmündung der Sessichstraße bis Rathaus, ist von diesen Änderungen nicht betroffen.