Stadt Kehl mahnt ihre Vereine ab
Erst verbietet die Stadt dem Kehler Skatclub die Verwendung von Stadtwappen und Logo – dann wird auch der Historische Verein aufgefordert, die Kehler Insignien von seiner Homepage zu entfernen. In dieser Sache, glaubt der ehemalige Verwaltungsrichter Hans-Ulrich Müller-Russell, besteht Klärungsbedarf.
Zugegeben, politisch korrekt ist ihr Name heute nicht mehr, und das war er auch nicht 1975, als sich die »Neger«, wie sich die Kehler Skatclubgemeinschaft in Anlehnung an ein Bier-Cola-Mischgetränk nennt, zum ersten Mal in der Hanauer Bierstub in der Bierkellerstube in lockerer Runde zusammensetzte, um Bube, Dame, König, As auf den Tisch zu klopfen. Der heute 57 Männer und Frauen starke Verein hat es aber zwischenzeitlich bis in die 2. Skatsport-Bundesliga geschafft und ist, wie der Vorsitzende Erhard Siehl betont, »der erfolgreichste Verein der Stadt Kehl«.
Die Verbundenheit mit der Stadt am Rhein drückte der Verein bisher auch auf seiner Homepage aus und schmückte sich mit dem offiziellen Kehler Wappen sowie dem allseits bekannten Wellen-Logo, wenn auch noch in seiner veralteten Form mit grünem Kehl-Schriftzug. Das Logo, Grafiker sprechen von einem »Signet«, wiederum war mit der Homepage des Kehler Rathauses verlinkt.
Bisher. Seit dieser Woche sind Stadtwappen und Signet nämlich verschwunden. Ursache ist ein Schreiben, das der Vereinsvorsitzende am 4. März in seinem Briefkasten vorfand. Darin fordert die Stadtverwaltung Siehl auf, »sowohl das Wappen der Stadt Kehl als auch das Logo der Stadt Kehl umgehend, spätestens aber bis zum 11. März 2015, von der genannten Internetseite (www.negerkehl.de.ki, Anm. d. Red) zu entfernen.« Und weiter droht darin die Verwaltung: »Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, sehen wir uns gezwungen, den Vorgang an unsere Rechtsabteilung abzugeben, um weitere Schritte einzuleiten.«
Stadt bleibt beharrlich
Er habe die Welt nicht mehr verstanden, sagt Siehl: »Unsere Seite ist uralt, die gibt es schon seit neun Jahren. Niemand bei der Stadt hat sich bislang an Wappen und Logo gestört. Es sollte doch Werbung für Kehl sein!« Siehls Angaben zufolge wird die Seite nämlich von Skatfreunden aus ganz Baden-Württemberg und darüber hinaus angeklickt.
Die Stadtverwaltung aber beharrt auf Prinzipien: »An ihrem Wappen und auch an ihrem Logo ist die Stadt zu erkennen. Wenn das Wappen oder das Logo drauf sind, muss der Bürger sicher sein können, dass es amtlich und verbindlich ist und von der Stadt kommt«, so deren Sprecherin Annette Lipowsky auf Anfrage der Kehler Zeitung. Ihr zufolge wurde in der Vergangenheit auch schon anderen Vereinen und Verbänden die Nutzung der beiden Erkennungszeichen untersagt. Sie beruft sich dabei auf das Urheberrecht (das Logo ließ die Stadt gegen Geld von einem Künstler erstellen, siehe Stichwort) und auf das Landesordnungswidrigkeitengesetz. Lipowsky: »Das Wappen ist ein Hoheitszeichen der Gemeinde, das dieser vom Land zuerkannt wurde. Das Wappen darf nur von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Gemeinde benutzt werden.« Bei Missbrauch drohe ein Bußgeld.
Kurios: Der Historische Verein beispielsweise verwendet seit eh und je das Stadtwappen mit Anker und Rosetten. An die Androhung eines Bußgelds kann sich dessen Vorsitzender, der ehemalige Verwaltungsrichter Hans-Ulrich Müller-Russell, dabei aber nicht erinnern. Das könnte ihm aber demnächst blühen, denn die Stadtverwaltung betont, dass an dieser Stelle eben nicht, wie man vermuten könnte, mit zweierlei Maß gemessen werde. Der Jurist legt das Recht anders aus, als es die Stadt tut: »Eine private Einrichtung darf mit dem Stadtwappen nicht den Eindruck erwecken, sie sei eine städtische Einrichtung oder erfülle im Auftrag der Stadt städtische Aufgaben. Wohl darf die private Einrichtung das Wappen ›zitieren‹, soll heißen: Sie gibt damit zu erkennen, dass sie in Kehl zuhause ist.«
Die Verwaltung beharrt aber auch im Fall des Historischen Vereins auf ihrer Sicht. Nachdem das Rathaus durch einen Rechercheanruf der Kehler Zeitung erfahren hatte, dass auch die Historiker das Stadtwappen führen, erreichte Müller-Russell prompt der Anruf eines städtischen Angestellten und geht nun auf Nummer sicher: »Wir werden jetzt nach meiner Einschätzung nur vorübergehend, das Wappen aus der Homepage herausnehmen, bis auch im Rathaus Rechtsklarheit besteht.«
Kommentar: Welch eine Posse!
Recht haben und auf dem Recht beharren – das sind seit Menschengedenken zwei ganz unterschiedliche Dinge. Im Fall des Kehler Wappenstreits, dieser Posse, wiehert der Amtsschimmel jedenfalls so laut, dass einem die Ohren klingeln. Viel wichtiger als die Beantwortung der Frage, wer nun Recht behält, ist eine ganz andere: Warum hat die Stadtverwaltung Zeit, sich mit Kleinklein zu beschäftigen? Sollte sie angesichts der enormen Aufgaben, die es nicht nur im Hinblick auf Tram und Geothermie zu schultern gilt, ihre Kapazitäten nicht vernünftigerweise anderweitig einsetzen?
@ Wie ist Ihre Meinung? Schreiben Sie an martin.egg@reiff.de
Signet & Wappen
Wappen: Das Wappen der Stadt Kehl stammt laut historischer Quellen bereits aus dem Jahr 1815 und wurde 1934 unter der Nazi-Herrschaft wieder eingeführt. Der Anker symbolisiert die Weinbrennerstadt, die beiden Rosetten stehen für Kehl-Dorf und Sundheim.
Signet: Das Kehler Signet mit den blauen Wellen und dem erst grünen, dann blauen Schriftzug wurde Mitte der 1990er Jahre von Tilmann Krieg zunächst für die TV-Sendung »Spaß auf der Gass« entworfen. Die Stadt hat’s beauftragt.