Verunsicherung: Bahnschranke offen, Zug fährt durch
Eine Bahnschranke hat am Sonntag bei Legelshurst für Verunsicherung gesorgt: Sie öffnete sich, bevor die Züge die Straße vollständig passiert hatten.
Autofahrer rieben sich am Sonntag in Legelshurst verwundert die Augen: Während sie am gesperrten Bahnübergang geduldig warteten, ging plötzlich die Schranke nach oben. – obwohl der Zug noch nicht komplett durchgefahren war. Ein technischer Fehler? Arbeitet diese Schranke grundsätzlich verlässlich? Die Kehler Zeitung hakte bei der Deutschen Bahn nach, die ausführlich antwortete.
Das Vorkommnis hatte mit den Bauarbeiten zu tun, die momentan auf der Bahnstrecke Kork-Appenweier im Gleisbereich stattfinden. »Damit wir die Strecke nicht komplett sperren müssen, werden die Arbeiten unter dem ›rollenden Rad‹ durchgeführt, das heißt während in einem Streckengleis der normale Zugbetrieb rollt, wird im anderen Gleis gebaut«, so die Bahn.
Die Schließungszeiten von Schranken seien generell in technischen Regelwerken geregelt. Ein Beispiel: Bei einer »normalen=regulären« Zugfahrt überfährt der Zug einen elektrischen Kontakt und löst damit das rechtzeitige Schließen der Schranke aus. Der Zug kann den Bahnübergang mit seiner regulären Streckengeschwindigkeit passieren.
Bei Bauarbeiten sei es im Baugleis anders: Das betroffene Gleis wird für reguläre Zugfahrten gesperrt und zum Baugleis erklärt. Die Bauzüge befahren dieses Baugleis deutlich langsamer als ein Regelzug. In diesen Fällen wäre das Überfahren des elektrischen Kontakts nicht angebracht, weil die Schließzeiten für die Schrankenanlage nach den Regelzugfahrten bemessen sind und somit für die Bauzugfahrten viel zu lange wären. Dadurch würde der Straßenverkehr auf dem Bahnübergang unnötig lange blockiert werden.
Oft finden im Baugleis viele sogenannte Rangier- und Bauzugfahrten in beide Richtungen statt, die unnötige Schrankenschließungen zur Folge hätten. Aber auch hier sei die Sicherheit der Autofahrer und Passanten am Bahnübergang oberstes Gebot.
Für diesen Fall gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren: Eine Bauzug/- Rangierfahrt kann unter zwei Bedingungen stattfinden: Der Bahnübergang wird mit rot-weißen Absperrbändern auf beiden Seiten von Sicherungspersonal abgesperrt oder der Bauzug-/Rangierlokführer nähert sich mit Schrittgeschwindigkeit dem Bahnübergang, hält an und gibt ein Achtungs(-Pfeif)signal ab. Erst dann darf er mit Schrittgeschwindigkeit den Bahnübergang passieren.
Generell gelte: sollte ein Bahnübergang gestört sein, wird der Lokführer kein Fahrtsignal für den Streckenabschnitt erhalten (auch technisch unmöglich). Der Lokführer muss mit dem Fahrdienstleiter über Zugfunk Kontakt aufnehmen, der Fahrdienstleiter darf ihn nur nach eingehender Prüfung mit einem schriftlichen Befehl weiterfahren lassen, wenn dafür gesorgt ist, dass der Bahnübergang gesichert ist. Das Fazit der Bahn: Die Schrankenanlage in Legelshurst arbeite absolut zuverlässig und störungsfrei.