Bärbel Schäfer »überzeugt, dass es keine Schäden gibt«
Die Genehmigung der Tiefengeothermie-Probebohrungen in Neuried war Auslöser einer zum Teil sehr emotional geführten Debatte. Der Kehler Gemeinderat hat die Stadtverwaltung am 21. Mai beauftragt, gegen die Genehmigung zu klagen. Am 3. Juli hat das Regierungspräsidium Freiburg dem von der Stadt Kehl beauftragten Fachmann Einsicht in die Unterlagen zur Betriebsplanzulassung gewährt. Heute Abend ist der Bericht des Sachverständigen Thema im Kehler Gemeinderat (18 Uhr, Bürgersaal des Rathauses). Im Interview mit der KEHLER ZEITUNG zeigt sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer (parteilos) überzeugt davon, »dass es keine Schäden geben wird“.
Warum brauchen wir Geothermie?
Bärbel Schäfer: Die Nutzung der Geothermie ist mit ein Baustein der nachhaltigen Energiewirtschaft und somit der Energiewende. Oberflächennahe Geothermie wird schon seit Jahren im Land mit Hilfe von über 30 000 Erdwärmesonden genutzt. Die so genannte Tiefengeothermie, die in 2000 Metern mehr und mehr guten Energieertrag bringt und im Unterschied zur meist auf Gebäude bezogenen oberflächennahen Geothermie auf eine breitere Energieversorgung ausgelegt ist, steht bei uns noch am Anfang. Aber gerade der Oberrheingraben, aber auch die Bodenseeregion, bieten hierfür nach deutschen Maßstäben sehr gute geologische Bedingungen, so dass es nicht überrascht, wenn entsprechende Unternehmen hier aktiv werden.
In Kehl hat sich der Ärger in Sachen Geothermie zunächst einmal daran entzündet, dass weder die Stadt-, noch die Goldscheurer Ortsverwaltung, der Gemeinderat und die Bevölkerung von der Erteilung der Bohrerlaubnis in Neuried informiert waren. Warum haben Sie nicht informiert?
Schäfer: Wir haben im Zuge des Genehmigungsverfahrens – so wie es der Gesetzgeber vorsieht – die Gemeinde Neuried und das Landratsamt Ortenaukreis beteiligt. Ob beziehungsweise warum es keinen diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen den benachbarten Gemeinden oder indirekt über den Kreis gab, können wir nicht beurteilen. Bis Ende 2013 hielt die Gemeinde Neuried ja noch Unternehmensanteile an dem Geothermievorhaben.
War es ein Fehler, nicht auch Kehl zu informieren?
Schäfer: Nein, denn wir haben uns gemäß der rechtlichen Vorgaben verhalten. Wir würden aber aus jetziger Sicht veranlassen, dass die Standortgemeinde beziehungsweise das Unternehmen früher und großräumiger informiert.
Hätte das Regierungspräsidium – und dort die Landesbergdirektion – die Möglichkeit gehabt, eine Genehmigung für die Bohrung abzulehnen?
Schäfer: Die Genehmigung hätte nur abgelehnt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt hätte. Für die Landesbergdirektion ist dabei der Prüfungsmaßstab das Bundesberggesetz. Erfüllt der Antragsteller die Vorgaben, hat er sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Diese Voraussetzungen waren nach meiner festen Überzeugung gegeben.
Die Geo Thermal Engineering GmbH hat in einer Infoveranstaltung in Kehl davon zu überzeugen versucht, dass das Neurieder Bohrprojekt so gut vorbereitet sei, dass davon keine Gefahren ausgehen. Sind Ihre Experten vom Regierungspräsidium, sind Sie auch davon überzeugt?
Schäfer: Unsere Entscheidung zum »Antrag auf Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Bohrungen« vom 11. Juli 2013 beruht auf einer umfangreichen Beschreibung des Bohrvorhabens durch den Antragsteller mit Anlagen zu verschiedensten Fragestellungen, darin unter anderem Aussagen zu den Bohrlochverläufen, die Benennung verantwortlicher Personen, ein Alarmierungsplan, ein Entsorgungskonzept und ein Brand- und Explosionsschutzplan und – ganz wichtig – eine seismische Risikostudie Neuried, die ein unabhängiges Büro erstellt und durch das Landesforschungszentrum Geothermie in Karlsruhe gegengeprüft wurde. Insofern musste das Unternehmen bereits einiges vorlegen.
Die Prüfung dieser Unterlagen durch uns war entsprechend zeitintensiv. Wir haben unsere Zulassung davon abhängig gemacht, dass das Unternehmen 30 Nebenbestimmungen und Hinweise beachtet, die dem Immissionsschutz und der Gefahrenabwehr dienen und der Landesbergbehörde die laufende Überwachung ermöglichen sollen. Außerdem ist die Zulassung bisher beschränkt auf die reine Bohrung. Pump- und Förderversuche deckt sie nicht ab. Dazu verlangen wir dann einen Sonderbetriebsplan, der seinerseits von uns geprüft und genehmigt werden muss.
Sogar das Herrichten des Bohrplatzes selbst – das ist der Ort, von dem aus die Bohrungen niedergebracht werden und die dazu notwendige Maschinerie untergebracht ist – wurde in einem getrennten Zulassungsverfahren genehmigt. Dabei handelt es sich um übliche Tiefbauarbeiten.
Das heißt also, Sie können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schadensrelevante seismologische Ereignisse während der Bohrphase und während der beantragten Test- und Pumpphase ausschließen?
Schäfer: Ja, denn durch das gesamte Genehmigungsverfahren zieht sich als roter Faden der Leitgedanke der Gefahrenabwehr. Das galt und gilt auch weiter für die kommenden Projektschritte. Geht es nach der Herstellung der Bohrungen weiter, werden meine Fachleute die Sicherheit und den Schutz der Bürger mit unverminderter Intensität prüfen. Die Kontrolle erfolgt sozusagen in mehreren Stufen und Kaskaden.
Wann wird denn in Neuried gebohrt?
Schäfer: Derzeit haben wir keine konkreten Anzeichen. Diese Frage kann Ihnen nur das Unternehmen beantworten. In der Zulassung steht, dass der Beginn der Bohrarbeiten uns und dem Landratsamt Ortenaukreis schriftlich anzuzeigen ist. Bisher liegt uns dazu nichts vor.
Welche Genehmigungen sind im weiteren Verfahren noch notwendig?
Schäfer: Angenommen, das Unternehmen bohrt erfolgreich und will die Bohrung zur Energiegewinnung nutzen, dann werden für den Echtbetrieb weitere Genehmigungen verlangt. Außerdem wird für Tiefbohrungen, die den Grundwasserleiter durchstoßen, noch eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt und dazu wäre unter anderem die Stadt Kehl zu hören. Diese wasserrechtliche Entscheidung trifft das Regierungspräsidium im Einvernehmen mit dem Landratsamt des Ortenaukreises. Ein Antrag hierzu ist bei uns bisher nicht eingegangen.
Wie wollen Sie eine Klage der Stadt, die der Gemeinderat bereits beschlossen hat, noch abwenden?
Schäfer: Wenn der Gemeinderat tatsächlich will, dass die Stadt Kehl gegen die Zulassung der Bohrung klagt, können wir es nicht abwenden. Einzige Möglichkeit: Die erteilte Bohrzulassung, die Genehmigung, wieder »einzukassieren«. Das wiederum wäre rechtswidrig, denn auf die Zulassung hatte der Antragsteller ja, wie ich bereits ausgeführt habe, einen Rechtsanspruch, und er könnte dann selbst Klage gegen die Zurücknahme der Bohrzulassung erheben. Inzwischen sind wir aber der Bitte der Stadt nachgekommen, dass ein von ihr beauftragter Fachmann die Antrags- und Genehmigungsunterlagen einsieht und prüft. Das hat er am 3. Juli ausführlich getan. Sein Bericht und seine Empfehlung wird sicher die weitere Entscheidungsfindung der Stadt entscheidend beeinflussen. Wir hoffen natürlich, dass die Stadt sich durch seinen Bericht davon überzeugen lässt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben und dass daher eine Klage unbegründet wäre.
Die Diskussion um die Geothermie-Bohrungen wird in der Region Kehl vor dem Hintergrund der zum Teil dramatischen Schäden an anderen Standorten hochemotional geführt. Wie wollen Sie dagegen wirken?
Schäfer: Indem wir das Genehmigungsverfahren offenlegen. Dies geschah durch unsere Mitwirkung bei der Bürgerinfo, durch die Einsichtnahme in die Akten und nicht zuletzt durch Medienberichte und Interviews wie dieses. Ich halte es für ganz wichtig, dass das Unternehmen »Geysir« selbst den besorgten Bürgern darstellt, was es genau plant, und sich bemüht, mit nachvollziehbaren Antworten auf die Ängste zu reagieren. Eine solche Transparenz will ich unterstützen.
Schäden sind ja nicht nur in Landau aufgetreten, sondern auch anderswo. Ist Tiefengeothermie in Ihren Augen angesichts dieser Negativ-Beispiele tatsächlich noch eine Energie, die Zukunft hat und deren Risiken beherrschbar sind?
Schäfer: Den Landauer Fall kann und will ich nicht beurteilen, dazu fehlen mir die Fakten. Aber eine jetzt in Misskredit geratene Maßnahme als Maßstab für alle folgenden einzusetzen – das halte ich auf jeden Fall für gewagt. Es gibt ja in Baden-Württemberg Beispiele, bei denen es weder zu Erdbeben noch zu Geländehebungen kam, wie zum Beispiel in Brühl, Bruchsal und Pfullendorf.
Der Staat hat eine gewisse Fürsorgepflicht den Menschen gegenüber. Nehmen Sie diese Fürsorgepflicht wirklich ernst?
Schäfer: Auf jeden Fall. Geothermische Bohrungen sind keine »Technologie von der Stange«. Unsere Genehmigungspraxis wird dem gerecht. Das Geothermie-Vorhaben in Brühl ist dafür ein Beispiel. Dort wurde eine Bohrung auf gut 3000 Meter abgeteuft und dazu hat unsere Landesbergdirektion dem Unternehmen ebenfalls zahlreiche Vorgaben gemacht. Es kam zu keinerlei seismischen Störungen.
Schäden an privaten Gebäuden oder der öffentlichen Infrastruktur können auch schon bei Probebohrungen auftreten. Hat das Land in irgendeiner Weise Vorsorge getroffen?
Schäfer: Die beste Vorsorge war die penible Prüfung des Antrags und die Genehmigung unter Auflagen. Die Verantwortung für eventuelle Schäden müsste das Unternehmen tragen. Hier gilt dem Prinzip nach das, was Minister Untersteller sinngemäß unlängst bei der Besichtigung der Schäden im Raum Böblingen äußerte: Der Verursacher ist und bleibt verantwortlich.
Werden Sie für ein Beweissicherungsverfahren durch unabhängige Fachingenieure vor Bohrbeginn sorgen?
Schäfer: Beweissicherungen können wir nicht veranlassen, dazu haben wir keine Befugnisse. Sie sind Instrumente des Zivilrechts, um gegebenenfalls Ansprüche von Privaten gegen Private durchzusetzen. Wir hingegen handeln im Rahmen des öffentlichen Rechts. Aber: Aufgrund der sorgfältigen Prüfung der Antragsunterlagen und der von uns unter Bedingungen ausgesprochenen Betriebsplanzulassung sind wir davon überzeugt, dass es keine Schäden geben wird.
Foto: Bärbel Schäfer im DCX – BU: Im Interview zeigt sich Regierungspräsidentin Bärbel
Schäfer (kleines Foto) überzeugt davon, dass es in der Region keine Schäden geben wird.