Wurde gegen Europa-Recht verstoßen?
Wurde bei den Vorbereitungen zu den Tiefengeothermie-Probebohrungen in Neuried gegen Europa-Recht verstoßen? Das zumindest legt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von vor wenigen Wochen nahe. Demnach müssen die Behörden schon vor den Probebohrungen prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Dieses könnte dem Kampf gegen die Geothermie-Projekte in der Region neuen Auftrieb geben – ebenso wie die Novellierung des Bundesberggesetzes.
Momentan läuft die Bürgerbeteiligung zum Tiefengeothermie-Projekt im Straßburger Ölhafen. »Die geplante Bohrstelle liegt genau in der Mitte der Tanks«, sagt Jean Daniel Braun von der Bürgerinitiative ADIR in der Robertsau. Unmengen an Öl und chemischen Produkten seien dort gelagert, gefährliche Produkte. Und genau hier will die Firma Fonroche bohren – 700 Meter von der Kehler Weststraße entfernt. 1800 Meter sind es bis nach Auenheim und rund 2800 Meter bis zur Kehler Kernstadt.
Die Auswirkungen solcher Projekte machen vor Grenzen nicht Halt. Darauf hat jetzt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil verwiesen. Demnach müsse es schon bei einer »Aufschlussbohrung« eine »Vorprüfung« geben, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei, heißt es im Urteil. Eine solche hat es beim Neurieder Projekt nicht gegeben. »Die Genehmigung zur Probebohrung in Neuried verstößt gegen europäisches Recht«, ist sich deshalb Richard Schüler, Chef der Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie im südlichen Oberrheingraben, sicher. »Mangels Rechtssicherheit« dürfe das zuständige Regierungspräsidium Freiburg die Bohrgenehmigung in Neuried nicht verlängern, fordert er.
Die Genehmigung zur Probebohrung war am 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Das Unternehmen Daldrup & Söhne, das in Neuried bohren will, hat inzwischen einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Wie die KEHLER ZEITUNG beim Regierungspräsidium in Freiburg erfahren hat, prüft die Behörde in den kommenden Monaten, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Neuried notwendig ist oder nicht.
Beweislast soll umgekehrt werden
Große Hoffnungen setzt die Bürgerinitiative auch in die geplanten Änderungen des Bundesberggesetzes. So soll künftig die Beweislast nicht mehr bei den Opfern der Schäden liegen, sondern bei deren Verursachern. Sollte es Schäden nach Bohrungen geben, müsste künftig der Bohrbetreiber beweisen, dass seine Bohrungen nicht der Grund für die Schäden sind. Damit wird Rechnung getragen, dass es für die Betroffenen kaum möglich ist, den Zusammenhang zwischen einer Bohrung und den bei ihnen entstandenen Schäden, wie zum Beispiel Risse in Häusermauern, nachzuweisen. Verlangt wird künftig auch zumindest eine Vorprüfung, ob eine volle Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 1. April befasst sich der Bundesrat am 8. Mai mit der Neufassung des Berggesetzes. Wie das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage der KEHLER ZEITUNG mitteilt, könnte die Änderung des Berggesetzes noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, sofern keine weiteren weitreichenden Anträge eingebracht werden.
Damit bleibt völlig offen, wie es in Neuried und in Straßburg weitergeht. Im März schien es fast so, als ob das Geothermie-Projekt im Ölhafen bereits »gestorben« sei. Aus dem Straßburger Rathaus hieß es, dass man die Wärme, die dort gefördert werden soll, nicht abnehmen werde. Nun, so ist zu hören, wird jedoch ein anderer Wärmeabnehmer gesucht. Vornehmlich auf der anderen Seite des Rheins: im Kehler Hafen.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie hat in einer Stellungnahme eine »generelle Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung« für alle Tiefengeothermie-Projekt gefordert. Zudem kritisiert der Verband, dass im Regierungsentwurf keine volle Beweislastumkehr mehr gewährleistet sei. Hier habe sich offensichtlich die Bergbaulobby durchgesetzt, so die Kritik.