Änderung des Bebauungsplans »Dorfwiesen« rechtskräftig
Zwei Bebauungspläne beschäftigten den Hofstetter Gemeinderat in der Sitzung am Mittwoch. Während der Bebauungsplan »Krämershof« zunächst noch in die Offenlage muss, ist Änderung des Plans »Dorfwiesen« bereits rechtskräftig und damit der Weg für einen Neubau geebnet.
Thomas Jäger vom Ingenieurbüro Zink in Lauf informierte am Mittwoch im Hofstetter Gemeinderat über den Stand in Bezug auf zwei Bebauungspläne. Wie berichtet will die ortsansässige Firma Krämer Brennteile auf dem privaten Gelände eine neue Produktionshalle errichten, um auch weiter konkurrenzfähig bleiben zu können. Der Betrieb befindet sich im Außenbereich, deshalb soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan angepasst werden. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Juni informierte Jäger nun über die Rückmeldungen nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden.
Biotop betroffen
So hatte das Baurechtsamt im Landratsamt Ortenaukreis zu bedenken gegeben: »Ob für den südlichen Bereich ebenfalls ein Vorhaben- und Erschließungsplan oder nicht doch ein Angebotsplan das Mittel der Wahl ist, sollte noch überdacht werden.« Jäger schilderte, dass es sich bei diesem südlichen Bereich um die bestehende Bebauung handelt und schlug vor, diese als Mischgebiet auszuweisen. Der vorhabendsbezogene Bebauungsplan soll sich nun lediglich auf den nördlichen Bereich des Grundstücks beziehen, auf dem auch der Neubau entstehen soll. Das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis hatte Bedenken geäußert, weil ein »gesetzlich geschütztes Biotop betroffen ist und Wiesenflächen im Außenbereich versiegelt werden sowie ein Graben verlegt werden muss.« Darüber hinaus müsse eine artenschutzrechtliche Einschätzung vorgenommen werden.
Jäger erklärte dass es dabei um Nasswiesen gehe, die nicht eingetragen waren. Das Ingenieurbüro musste daraufhin die Verlegung des Grabens neu planen. Nun könne der Bebauungsplan aber in die Offenlage gehen. Er geht davon aus, dass der Satzungsbeschluss im Februar, spätestens März getroffen werden kann, sodass der Plan dann auch rechtskräftig wird.
Festsetzung wird fallen gelassen
Weiter ist da schon die Änderung des Bebauungsplans »Dorfwiesen«. Wie berichtet ist die punktuelle Änderung dieses Plans Voraussetzung dafür, dass auf dem letzten verbleibenden Grundstück in dem Bereich ein Neubau verwirklicht werden kann. Jäger berichtete, dass 14 Stellungnahmen von Behörden eingegangen waren, davon aber eigentlich nur eine relevant sei. So merkte das Baurechtsamt im Ortenaukreis an, dass in dem Plan ein Widerspruch zu finden sei, und zwar in Bezug auf die Kniestockhöhe. Jäger schlug vor, die Festsetzung der Kniestockhöhe komplett fallen zu lassen und zwar für alle Gebäude in dem Gebiet. Desweiteren umfasst die Bebauungsplanänderung (allerdings nur für das betroffene Restgrundstück): Änderungen des Bezugspunkts zur Ermittlung der Traufhöhe und der Festsetzungen zum Standort für Garagen, die festgesetzten Vollgeschosse werden auf zwei erhöht, und die Firstrichtung ist auch um 90 Grad gedreht zulässig. Der Gemeinderat traf am Mittwoch den Satzungsbeschluss, sodass dieser Bebauungsplan in der geänderten Fassung nun bereits rechtskräftig ist.