Amtsgericht Wolfach

45 km/h zu schnell: Fahrverbot für jungen Polizeianwärter

Andreas Buchta
Lesezeit 3 Minuten
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13. Februar 2017

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

145 statt 100 Stundenkilometer schnell fuhr ein 24-jähriger Polizeianwärter vergangenes Jahr im Mai, als er auf der Bundesstraße 33 bei Steinach geblitzt wurde. Am Freitag stand er deshalb vor dem Amtsgericht Wolfach. Das stufte die Tat vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit herunter.

Eine erhebliche Überschreitung des Tempolimits auf der Bundesstraße 33 bei Steinach wurde einem 24-jährigen Polizeianwärter aus Karlsruhe am Freitag vor dem Amtsgericht Wolfach vorgeworfen: Für die als vorsätzlich eingestufte Ordnungswidrigkeit war er zu einem Bußgeld von 320 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg verdonnert worden. Gegen den Bescheid hatte er im Juli Einspruch erhoben, jetzt wurde die Sache in Wolfach verhandelt.

Überholter gibt ebenfalls Gas

Der Beschuldigte war am 20. Mai 2016 mit einem Dienstfahrzeug zusammen mit drei Kollegen auf dem Rückweg von einer Landesmeisterschaft. Auf der B 33 bei Steinach war er bei zulässigen 100 mit 145 Stundenkilometern geblitzt worden – nach Abzug der Toleranz. Nach seinen Angaben wollte er vor der Fahrbahnverengung von zwei Spuren auf eine Spur noch ein Fahrzeug überholen. Dessen Fahrer aber habe im gleichen Moment beschleunigt. Um eine Kollision mit dem Gegenverkehr zu vermeiden, habe er stark beschleunigt und sei dann auf die rechte Fahrbahn eingeschert, schilderte der 24-Jährige. In dem Moment sei er dann geblitzt worden. 

»Es geht mir um den Vorsatz«, betonte der Beschuldigte. Die Geschwindigkeitsüberschreitung räumte er offen ein, wollte diese aber eher als Fahrlässigkeit sehen. Wie sein Anwalt erläuterte, könne es bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes nach dem Abschluss der Polizeischule zu Problemen bei der Übernahme in den Polizeidienst kommen.

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»Es war eine unangenehme Situation«

Er habe mit seiner im Nachhinein vielleicht falschen Entscheidung, Gas zu geben, ja nur einen Unfall verhindern wollen. »Es war eine unangenehme Situation, als mich der Überholte nicht einscheren ließ«, erinnerte sich der Angeklagte.
Richterin Ina Roser hielt dagegen, dass er diese »unangenehme Situation« hätte vermeiden können, wenn er abgebremst und den Überholvorgang abgebrochen hätte. »Ich habe mich in diesem heiklen Moment eben fürs Beschleunigen entschieden«, sagte der Beschuldigte. Im Nachhinein würde er wohl rationaler handeln. Er habe sich im Übrigen immer an die erlaubte Geschwindigkeit gehalten und sei ungeblitzt an so mancher Messsäule vorbeigefahren.

Ein hinzugezogener Sachverständiger der Universität Freiburg stufte die Aussagen des Angeklagten als glaubwürdig ein. Auf die Vernehmung der drei Zeugen – die Mitfahrer – wurde wegen der klaren Sachlage verzichtet.

Das Gericht entschied schließlich, dass die Geschwindigkeit fahrlässig um 45 Stundenkilometer überschritten worden sei und verhängte ein Bußgeld von 160 Euro. Das einmonatige Fahrverbot bleibt allerdings bestehen, außerdem muss der 24-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

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