»Bayrischer Hof« verkauft
Der »Bayrische Hof« hat neue Besitzer. In der vergangenen Woche erwarb ein Investor die Immobilie am Eingang der historischen Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft von Fürstenberger Hof und Lagny-Platz.
Haslach. Über fünf Jahre stand der »Bayrische Hof« am Eingang zur denkmalgeschützten Altstadt zum Verkauf. Mehrere Anläufe, die markante Immobilie, zu der auch der Anbau mit Saal und Kegelbahn gehört, zu verkaufen, waren gescheitert, zuletzt auch mithilfe eines auf Gewerbeobjekte spezialisierten Maklers, der ebenfalls erfolglos blieb.
Nun wurde die bisherige Eigentümerin handelseinig mit einem Investor, der das Areal erwarb und den Kauf inzwischen auch notariell besiegelt hat. Aktuell sind auch schon die Überlegungen für künftige Nutzung des 540 Quadratmeter Großen Grundstücks zwischen Haupt- und Neuer Eisenbahnstraße weit gediehen.
Der Projektleiter Arnold Schmid vom Haslacher Planungsbüro »Innovativ-Schmid« gab gestern auf Anfrage an, dass Pläne für die Nutzung des Gebäudes in enger Absprache mit der Stadt und dem Denkmalschutz erfolgen werden. Derzeit seien diese Überlegungen noch nicht spruchreif, auch wenn er schon konkrete Vorstellungen im Hinterkopf habe. Öffentlich möchte er diese noch nicht machen. Klar ist, dass für die künftige Nutzung des Areals nochmals Investitionen in siebenstelliger Höhe notwendig sind.
Beim Handels- und Gewerbeverein HGH nahm man die Nachricht vom Verkauf hoch erfreut zur Kenntnis. »Schön, wenn diese Visitenkarte zum Herzen der Altstadt wieder aufgewertet wird«, bekräftigte Geschäftsführer Martin Schwendemann, im Hauptamt auch für Kultur und Stadtmarketing im Rathaus verantwortlich. »Das wertet Haslach auf«, ist er sicher und wartet gespannt darauf, welche konkreten Pläne nun folgen werden.
Denkmalgeschützt
Auch bei der Kommuneist man froh, dass der jahrelange Stillstand überwunden ist, zumal die neuen Eigentümer signalisiert vorab dort hatten, eng mit Stadt und Denkmalschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Der »Bayrische Hof« liegt in den Grenzen der Altstadtsatzung, die seit 1978 die komplette Innenstadt unter besonderen Schutz stellt und bei Bebauung besondere Vorgaben bedeutet.