Was es mit den Eurofightern über dem Kinzigtal auf sich hat
Mit großem Lärm jagten am Montag gegen Abend Tiefflieger übers Kinzigtal. Wir fragten beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nach, aus welchem Grund – und wie tief diese über bewohntes Gebiet fliegen dürfen.
»Wissen die nicht, was sie bei unseren Flüchtlingen anrichten?«, regte sich eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin über die Tiefflieger auf, die am Montag übers Kinzigtal jagten, ohne die Bevölkerung vorher zu informieren. »Unsere Tiere haben Panik bekommen«, meldete sich eine weitere Leserin, und in Hornberg habe einer »längere Zeit Kreise gedreht«.
»Bei der Flugbeobachtung handelte es sich um drei Luftfahrzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter, welche im Rahmen einer Tiefflugausbildung den Bereich Kinzigtal überflogen«, beantwortete Hauptmann Maik Bugenhagen aus dem Luftfahramt der Bundeswehr unsere Fragen.
Erlaubnis für extremen Tiefflug
Militärischer Tiefflug sei im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland erlaubt – mit einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß (305 Meter). Diese dürfe jedoch innerhalb eines vom Bundesminister der Verteidigung streng limitierten Kontingents unterschritten werden und liege dann bei 500 Fuß über dem Boden. »Eine hierfür notwendige Anmeldung liegt bei der genannten Flugbeobachtung vor«, schreibt Bugenhagen.
»Umfliegen sämtlicher Ortschaften nicht durchführbar«
Militärische Tiefflüge seien nicht an eine bestimmte Streckenführung gebunden. Damit solle erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen im niedrigen Höhenband möglichst gleichmäßig verteilen.
Selbstverständlich werde dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, »aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen«.
Tornados über #Wolfach im #Kinzigtal pic.twitter.com/y4P4vLb8KD
— Matthias Jundt (@MatthiasJundt) 5. September 2016
Es gebe in der ganzen Bundesrepublik keine unbewohnten Gebiete, die groß genug seien, um Tiefflugeinsätze ohne Lärmbelästigung für die Bevölkerung durchführen zu können: »Das Umfliegen sämtlicher Ortschaften ist nicht durchführbar«, so der Mitarbeiter der Presseabteilung.
Bei angesetzten Übungen setze die Bundeswehr die Bevölkerung vorher in Kenntnis. Bei den derzeitigen Flügen handle es sich jedoch um täglichen Routineflugbetrieb.