Wolfach

Infos zum Windpark »Lachenberg / Landeck / Katzenkopf« gefragt

Tobias Lupfer
Lesezeit 5 Minuten
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02. Dezember 2015

(Bild 1/2) In den ersten Reihen blieben einige Stühle frei, doch war der Ansturm auf die Infoveranstaltung zum Thema Windkraft am Montagabend dennoch gewaltig. ©Tobias Lupfer

Drei oder sogar vier Windräder an der Gemarkungsgrenze von Wolfach und Oberwolfach im Bereich »Lachenberg/Landeck/Katzenkopf«? Ein Thema, das die Bürger weiter umtreibt - und sie am Montag in Scharen zur Infoveranstaltung in die Wolfacher Festhalle kommen ließ. 

Vier Stunden lang ging es am Montagabend in der Wolfacher Festhalle ums Thema Windkraft: Die Verwaltungsgemeinschaft Wolfach/Oberwolfach stellte – in Person der Bürgermeister Thomas Geppert und Matthias Bauernfeind sowie Sachbearbeiterin Martina Hanke – die grundsätzliche baurechtliche Situation dar, die Windkraft Schonach GmbH präsentierte ihre konkreten Pläne für den Standort »Lachenberg/Landeck/Katzenkopf« an der Gemarkungsgrenze und die Bürgerinitiative »Radlos – Windvernunft an Wolf und Kinzig« warb mit einer Präsentation im Foyer und diversen Wortbeiträgen für ihre Position. Ein Mix, der angesichts des Themas nicht ohne Emotionen diskutiert werden konnte. Das Offenburger Tageblatt konzentriert sich darum bewusst auf die sachlichen Kernfragen – und die Antworten, die es dazu am Montag gab.

  •  Warum überhaupt das laufende Flächennutzungsplanverfahren?

Bereits seit 1997 gilt der Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch als privilegiert – wenn keine öffentlichen Belange dagegenstehen. Das heißt zunächst einmal: Theoretisch könnten, vorausgesetzt die rechtlichen Auflagen sind erfüllt, überall Windkraftanlagen gebaut werden.

Seit dem 1. Januar 2012, so erläuterte Hanke, haben die Kommunen aber durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes die Möglichkeit, über einen Flächennutzungsplan sogenannte Konzentrationszonen auszuweisen. Nur in diesen Zonen werden nach Abschluss des Verfahrens Windkraftanlagen möglich sein. Im Umkehrschluss sind andere Flächen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen.

  •  Wo steht die Verwaltungsgemeinschaft im Verfahren?

Im Juli 2012 haben die Gemeinderäte von Wolfach und Oberwolfach das Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Teilplan Windkraft im Flächennutzungsplan gestartet. Den Vorentwurf mit 22 vorläufigen Suchräumen – acht auf Gemarkung Oberwolfach, zwölf auf Gemarkung Wolfach sowie zwei auf der Gemarkungsgrenze Wolfach/Oberwolfach – habe man am 14. März 2013 in einer Infoveranstaltung im Wolfacher Feuerwehrgerätehaus vorgestellt, erläuterte Hanke. »Damals war die Resonanz weit geringer als heute«, sagte Geppert. Von Mitte März bis Mitte April 2013 folgten die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Anhörung der Fachbehörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen.

Aktuell laufen die Auswertung der Stellungnahmen und die Erstellung eines Entwurfs für den Flächennutzungsplan. In diesem Schritt soll festgelegt werden, welche vorläufigen Suchräume als Konzentrationszonen weiterverfolgt werden. »Nicht alle vorläufigen Suchräume werden automatisch zu Konzentrationszonen«, betonte Hanke.

Steht der Entwurf, folgt der Billigungsbeschluss, den beide Gemeinderäte und der Gemeinsame Ausschuss öffentlich fassen werden. Dieser Billigungsbeschluss stehe frühestens Ende Februar/März 2016 an, prognostizierte Geppert als »realistische Zeitschiene«.

Danach haben Bürger, Fachbehörden und Nachbarkommunen erneut einen Monat Zeit, Anregungen zu geben. Diese werden wiederum eingearbeitet, ehe der Feststellungsbeschluss in den Gemeinderäten und im Ausschuss ansteht. Genehmigt das Landratsamt den Flächennutzungsplan dann ebenfalls, tritt er in Kraft.

  •  Gibt es eine Mindestzahl von Windrädern oder Konzentrationszonen im Raum Wolfach/Oberwolfach?
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»Das können wir momentan zum heutigen Stand noch nicht sagen«, betonte Geppert. Die Kommunen müssen nach rechtlicher Vorgabe zur Energiewende einen »substanziellen Beitrag« beisteuern. Dieser sei aber nicht pauschal beziffert, sondern werde im Einzelfall geprüft. Aktuell gebe es noch keinen festgelegten Wert.

  •  Was passiert, wenn ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht wird, bevor der Flächennutzungsplan fertig ist?

Als privilegiertes Vorhaben läuft die Genehmigung von Windrädern nach den Vorgaben des BImSchG. »Derzeit liegt bei den Gemeinden noch kein Antrag vor«, sagte Hanke. Für die Bereiche Gütschkopf und Am Pilfer seien sie aber in Vorbereitung. Sollte ein Antrag auf Errichtung eines Windrads nach dem BImSchG gestellt werden, ehe der Flächennutzungsplan fertig ist, haben die Kommunen die Möglichkeit, diesen Antrag für ein Jahr zurückzustellen.

  •  Was plant die Windkraft Schonach GmbH im Bereich »Lachenberg/Landeck/Katzenkopf«?

Geschäftsführer Gerhard Kienzler stellte die Pläne vor: Drei oder vier Anlagen vom Typ Vestas 126 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern sollen nach dem Willen der Windkraft Schonach in diesem Bereich entstehen.
Die Zahl der Anlagen hängt vom Netzanschluss ab: Am einfachsten sei die Einspeisung über einen Mittelspannungsanschluss in der Friedrichstraße in Wolfach. Dessen Kapazität reiche aber nur für die Aufnahme der Leistung von drei Anlagen. Variante zwei wäre die deutlich aufwendigere und teurere Einspeisung über das Umspannwerk in Gutach – dann plant Kienzler  mit vier Anlagen.

Pro Anlage erwartet sich die Windkraft Schonach einen Ertrag von sechs bis sieben Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Das entspreche dem jährlichen Stromverbrauch von circa 3000 Haushalten oder 16 Prozent des Wolfacher Jahresstromverbrauchs, sagte Kienzler. Der Abstand der Anlagen zu den ersten Wohngebäuden beträgt nach Angaben Kienzlers 700 Meter, zum Ortskern Oberwolfach 1000 Meter. Die gesetzlichen Empfehlungen lägen bei 500 beziehungsweise 700 Metern.

Die Zufahrt zum Windpark, ob nun mit drei oder vier Anlagen, soll über Vor Langenbach erfolgen. Dafür wäre der Ausbau bestehender Forstwege auf vier Kilometern sowie der Neubau von zwei Kilometern Weg nötig, sagte Kienzler.

  •  Plant die Windkraft Schonach GmbH aktuell einen Antrag nach dem BImSchG?

»Wir werden einen BImSchG-Antrag stellen, wenn wir Aussicht auf Erfolg haben«, sagte Kienzler. Man wolle das Flächennutzungsplanverfahren abwarten, da der Antrag vor dessen Abschluss ohnehin zurückgestellt werden würde.

  •  Welche Position vertritt die Bürgerinitiative?

Die Bürgerinitiative lehnt den Bau eines Windparks im Bereich »Lachenberg/Land-eck/Katzenkopf« ab. Die Gruppe um den Vorsitzenden Theo Feger kritisiert zuallererst die optischen Auswirkungen der Windräder auf das Landschaftsbild und befürchtet negative Auswirkungen auf Immobilienpreise und den Tourismus. Außerdem kritisiert die Initiative den ihrer Ansicht nach zu geringen Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung und daraus resultierende mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schall.

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