Titel-Missbrauch? Bürgermeister-Dauerkandidat Haas angezeigt
Martin Haas, besser bekannt als "OG-Roy", will Bürgermeister von Haslach werden. Jetzt könnte er allerdings viel größere Sorgen haben: Gegen ihn wurde Anzeige wegen des Missbrauchs des Titels "Diplomverwaltungsfachwirt" erstattet.
Gegen Martin Haas, den Bürgermeister-Dauerkandidaten aus Wolfach, wurde Anzeige erstattet, weil er sich angeblich zu Unrecht »Diplomverwaltungsfachwirt/Diplomanagement« nennt. Er selbst will von 2006 bis 2012 an der Fernuniversität Hagen studiert haben.
Auch am Dienstag, als sich Haas den Wählern in Haslachs Stadthalle präsentierte, gab er erneut diese Qualifikation an. Und auch im Flugblatt zur Haslacher Wahl schreibt er: »Ich habe bei der Fernuniversität in Hagen im Jahr 2012 mein Universitätsstudium Diplomverwaltungsfachwirt/Diplommanagement« erfolgreich abgeschlossen.
Kein Studiengang in Hagen
An der Fernuniversität Hagen allerdings sind beide Studienangebote überhaupt nicht im Verzeichnis, »gab es nie und werde es auch nie geben«, wie seitens der Hochschule versichert wird. Aktuell sind dort 77.000 Studierende eingeschrieben. Diese Hochschule ist zahlenmäßig die größte in Deutschland und die einzige Fernuniversität im deutschsprachigen Raum.
Barack Obama zahlte
Martin Haas gab am Mittwoch auf Nachfrage des Offenburger Tageblatt an, dass er sechs Jahre dort studiert habe, räumte allerdings ein, dass er möglicherweise Betrügern aufgesessen sei. Er habe zwar Zertifikate über den erfolgreichen Abschluss, könne diese aber aktuell nicht beibringen. Diese seien in einer versiegelten Wohnung in Wolfach, zu der ihm der Zutritt verwehrt sei.
Er sieht sich als Opfer der »italienischen Mietmafia«. Das Fernstudium habe ihm der frühere US-Präsident Barack Obama bezahlt, laut Haas Mitglied in seinem »Fanclub«.
Geldstrafe oder Gefängnis möglich
Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß Paragraph 132a Strafgesetzbuch. Strafbar macht sich, wer inländische oder ausländische akademische Grade und Titel oder öffentliche Würden führt oder trägt. Das Vergehen wird mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr geahndet.