Ohne Erlaubnis Mühlen gebaut
Der Deutsche Mühlentag am Pfingstmontag geht in die 22. Runde. Auch im Lehengericht gehört die Mühle neben dem Milch- und Backhäusle, Speicher, Schopf und Leibgeding zum Ensemble der Schwarzwaldhöfe.
Schiltach-Lehengericht.Volkslieder besingen die »Mühle am rauschenden Bach« und »im Schwarzwälder Tal« – ist sie doch eines der Bauwerke, die unsere Kulturlandschaft prägen. Auch die Hofmühlen im Lehengericht hatten eine große wirtschaftliche Bedeutung, die heute bei aller Romantik kaum noch wahrgenommen wird.
Eigentlich war es nicht selbstverständlich, dass die Bauern ihr Getreide dort mahlen konnten, wo sie es nach der Ernte lagerten. Dagegen stand der Mühlenzwang, der die Untertanen an eine bestimmte Mühle im Herrschaftsgebiet »bannte«.
In Schiltach gab es zwei solcher Mühlen: Die »Hintere Mühle« oder »Stadtmühle« vor der Stadtmauer – heute Bekleidungshaus Haberer – bestand schon 1491. Die »Äußere Mühle« in der Gerbergasse zeigt im Türsturz das Jahr 1557. Letztere musste an die ältere hintere Mühle einen Zins als Ausgleich für die Konkurrenz zahlen. Beide Müller achteten jedoch sehr darauf, dass alles anfallende Getreide bei ihnen gemahlen wurde.
Dem wollten sich im 16. Jahrhundert einige Lehengerichter Bauern entziehen: Die Transporte waren mühsam, sie mussten dafür eigens ein Pferd halten, und bei Wasserklemme gab es lange Wartezeiten. Zugleich boten Mühlenbauer, die durchs Land zogen, den Bau kleiner Mahlmühlen an. Sie gelten als die ersten Mechaniker, die Wasserräder, Wellen, Achsen und Getriebe zu konstruieren vermochten.
Diese Situation veranlasste die Lehengerichter, eigene Mühlen zu errichten: Eine Urkunde von 1590 beweist, dass bei ihren Höfen »Körner-, Haus- und Mahlmühlen mit einem Rad« bestehen.
Ohne Bewilligung
Pikant war, dass ihr Bau ohne Bewilligung geschehen war und für sie kein Zins abgeführt wurde. »Schwarz« zu bauen war auch damals ein Delikt, um so mehr, als »Mahlmühlen ein Stück der Obrigkeit sind«. Sie hätte, wie es in einer Urkunde heißt, »befehlen können, solche auf den Boden abzubrechen«. Das württembergische Oberamt Hornberg verfuhr jedoch »gnädiglich« und legte den Bauern nur den auf Martini zu entrichtenden Mühlzins auf. Er bestand aus Geld und einer Abgabe von Roggen oder Hafer von einem halben bis zu drei »Simri«, das sind circa 22 Liter.
So kamen Jakob Volmar im Sulzbächle, Lorenz und Hans Schilling »Gevetteren ufm Liefersberg«, Peter Wösner, Hans Obergfell, Jakob Sohm, Hans Wolber »jung« und Jakob Wolber »vorm Reichenbächle« sowie Theis Obergfell »ufm Kienbronn« glimpflich davon und durften ihre Mühlen zum eigenen Gebrauch behalten. Dies wurde vom Bürgermeister und Gericht zu Schiltach mit dem Stadtsiegel bekräftigt, sodass der eigenmächtige Versuch, sich vom Mühlenzwang zu befreien, erfolgreich war.
Stadtmüller im Nachteil
Während sich so das weithin hörbare Klappern der Mühlen in den Tälern und Zinken des Lehengerichts verbreitete, schauten die Stadtmüller eher bedenklich drein. 1786 schrieb der Oberamtmann, dass sie »sich besser stehen würden, wenn nicht vielen Hofbauern erlaubt wäre, eigene Mühlen zum Hausgebrauch bei ihren Höfen zu haben«. Die letzten Lehengerichter Hofmühlen liefen noch in den 1960er-Jahren.