Haslach im Kinzigtal

Urteil mit Nebenwirkungen

Manfred Pagel
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24. Mai 2017

Ortstermin in der Klosterapotheke (von links): CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß, Apothekerin Ellen Kuklik-Huber, Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz und Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothererverbands. ©Manfred Pagel

Die Situation von Apotheken im ländlichen Raum war gestern Thema eines Besuchs der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz in Haslachs Klosterapotheke.

Die parlamentarische Staatssekretärin wurde bei ihrer Stippvisite in der Klosterapotheke vom CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Weiß und vom Vizepräsidenten des Landesapothekerverbands, Christoph Gulde begleitet. Es sei ihr wichtig, die Probleme direkt von der Basis zu erfahren, versicherte die Bundespolitikerin Kloster-Apothekerin Ellen Kuklik-Huber. Hauptthema der Gesprächsrunde in der Apotheke waren die möglichen Folgen des Urteilsspruchs der Luxemburger Richter zur Preisbindung von rezeptpflichtigen Medikamenten für Online-Apotheken aus dem EU-Ausland. 
Tendenz steigend
Aktuell, so die Angabe von Christoph Gulde, betreffe dies rund ein Prozent verschreibungspflichtiger Mittel, die Verbraucher via Internet beziehen. Anders bei Medikamenten, die ohne Rezept in Apotheken verkauft werden: Hier sind es laut Verband schon 15 Prozent, Tendenz steigend. Mittelfristig, so die Befürchtung des Apothekenverbands, könnte rund ein Drittel des Ertrags wegbrechen, wenn die Politik nicht auf das Urteil reagiere. Dann droht vielen Apotheken das Aus.
Versandverbot?
Im Gespräch sind derzeit viele Varianten, dem entgegenzuwirken: ein Verbot des Versands von rezeptpflichtigen Medikamenten etwa, aber auch die komplette Aufhebung der Preisbindung. 160 000 Arbeitsplätze hierzulande, so die Schätzung von Christoph Gulde, seien mittelfristig gefährdet.
Annette Widmann-Mauz verwies auf die aktuelle Diskussion im Bundestag, die bis dato noch nicht zu einem Ergebnis geführt habe. Gleichwohl sieht sie die Gefahr, dass besonders die Apotheken vor Ort in ihrem Bestand gefährdet sind. 
Apothekerin Ellen Kuklik-Huber berichtete, dass inzwischen Tagesgeschäft sei, bei Kunden, die ihr vom Arzt verordnetes Medikament nicht selbst abholen können, daheim auszuliefern. Teils hole man sogar die Rezepte direkt beim Arzt ab, um sie den Patienten ins Haus zu liefern.
Rund um die Uhr da
Was wegbräche, wenn die Apotheken vor Ort nicht mehr da sind, machte sie auch daran deutlich, dass im Wechsel alle zwölf Tage der 24-Stunden-Dienst im Kinzigtal organisiert ist. Im Notfall können Patienten folglich darauf bauen, schnell ihre Medikamente jederzeit zu erhalten.
Ein Thema dabei ist auch die ausführliche Beratung der Kunden über das Medikament, das verordnet werde. Dies fällt bei Online-Portalen komplett weg, ist aber bei den Geschäften vor Ort zwingend. So dürfen hier nur ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistenten hinterm Ladentisch stehen und die Medikamente ausgeben. Einfache Verkäuferinnen sind nicht erlaubt. 
CDU-Bundesabgeordneter Peter Weiß wies auch auf die Gefahr hin, die ein Ausbrechen aus der Preisbindung mit sich bringen könnte. Die Solidargemeinschaft für die Versorgung älterer Menschen und Pflegebedürftigen sei in Gefahr, schätzt der Parlamentarier. »Die muss bei allen Überlegungen weiterhin gewährleistet sein«, bekräftigte Weis.

Hintergrund

EuGH kippt deutsche Preisbindung für Medikamente

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland die hierzulande gültige Arzneimittelpreisverordnung nicht mehr beachten müssen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland liefern. Im Klartext heißt das: Die Luxemburger Richter haben die strenge Preisbindung für Medikamente auf ärztlichem Rezept einseitig für ausländische Versand­apotheken aufgehoben – und einheitliche Arzneimittelpreise gekippt.
Die deutsche Regelung, die auch EU-ausländischen Versandapotheken zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden, stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, so die Richter.
In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Neben Deutschland dürfen in Dänemark, Estland, Finnland, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien  verschreibungspflichtige Arzneimittel auf dem Versandweg abgegeben werden – zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen.
Um einen Wettbewerbsnachteil deutscher Apotheken zu verhindern, bestehen für den deutschen Gesetzgeber im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: entweder die Schaffung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, welches auch Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) fordert, oder die Abschaffung der Apothekenpreisbindung. Seitens des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wird auch eine Höchstpreisverordnung diskutiert.pag

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