Wenige Transparenz-Vorbilder
Wolfach gehört nun zu jenen Kommunen, die ihren Haushalt öffentlich vorberaten. Die meisten Gemeinden nutzen Ausschusssitzungen oder Klausurtagungen, um die Öffentlichkeit erst einmal auszuschließen.
Mittleres Kinzigtal. In Hornberg steht die Beratung des Haushaltsplans seit vielen Jahren mehrmals auf der Tagesordnung. Nichtöffentlich wird hier nur der Stellenplan vorberaten – alles andere wird transparent diskutiert. Der Haushaltsentwurf wird zunächst öffentlich vorgestellt und Fragen der Gemeinderäte beantwortet. Dann nehmen sich die Fraktionen den Entwurf vor und bringen ihre Vorschläge bei der nächsten öffentlichen Beratung ein. Diese werden dann nach öffentlicher Diskussion eingearbeitet und erst in der dritten Sitzung beschlossen. »Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht«, sagt Bürgermeister Siegfried Scheffold.
So vorbildlich läuft das selten im Kinzigtal. Laut Rechnungsamtsleiterin Petra Meister wird der Haushalt auch in Steinach öffentlich vorberaten, außerdem in Schenkenzell und seit dem vergangenen Jahr auch in Mühlenbach – allerdings selten mit so intensiven Diskussionen wie in Hornberg. Wolfach wird in diesem Jahr seinen Haushalt ebenfalls öffentlich vorberaten, nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende das Kommunalamt um eine Stellungnahme gebeten hatte. Diese fiel eindeutig aus. Der Haushalt sei bis auf Einzelfälle generell öffentlich zu behandeln.
In Hausach, Haslach und Schiltach beraten die Finanzausschüsse den Haushalt nichtöffentlich vor – laut Gemeindeordnung ist dies auch gestattet. Eher eine Grauzone ist es, wenn Gemeinden Klausurtagungen dazu nutzen, den Haushalt nichtöffentlich vorzuberaten. »Klausurtagungen sind keine Gemeinderatssitungen, sie müssen nicht öffentlich sein«, sagt der stellvertretende Leiter des Kommunalamts Reinhard Lebfromm: »Man kann dort natürlich über vieles reden – die Beratung des Haushalts gehört trotzdem in eine öffentliche Sitzung.«
Gemeinderat kontrolliert
Grundsätzlich entscheide zunächst der Bürgermeister, was öffentlich und was nichtöffentlich beraten wird. Der Gemeinderat habe dann aber als Kontrollorgan die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte von der öffentlichen in die nichtöffentliche Sitzung oder umgekehrt zu verlegen.
Die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen sei durchaus auch Gegenstand der überörtlichen Prüfungen. Mehr als eine »Prüfbemerkung« hat die Gemeinde aber zunächst nicht zu befürchten. Wenn die Nichtöffentlichkeit Rechtsfolgen habe, müsse ein Tagesordnungspunkt möglicherweise noch einmal öffentlich behandelt werden. »Es ist aber ein schwieriges Thema«, räumt Lebfromm ein, weil die Gemeindeordnung manchmal recht frei ausgelegt werde.
»Bei uns wird grundsätzlich nichtöffentlich vorberaten, das war schon immer so und das machen doch alle«, hat Bernhard Waidele, Bürgermeister von Bad Rippoldsau-Schapbach, überhaupt keine Probleme damit, die Gemeindeordnung frei auszulegen. Dazu sei schließlich ein Parlament da, man dürfe »Sachzwänge nicht öffentlich zerreden, bevor man einen Konsens gefunden hat«.
Weiterer Bericht auf der Wolfachseite.
Kontrollfunktion
Wie oft haben wir schon die Gemeindeordnung zitiert, nachder Gemeinderatssitzungen grundsätzlich öffentlich sein müssen? Auch wenn die nichtöffentliche Vorberatung des Haushalts im Ausschuss oder in einer Klausurtagung legal ist – transparent ist das nicht. Die Bürger müssen mitbekommen, wie die Räte um die besten Lösungen ringen, was warum gestrichen werden muss. In Wolfach hat ein Gemeinderat seine Kontrollfunktion ernst genommen. Angesichts viel zu vieler nichtöffentlicher Tagungspunkte sollte das Schule machen. Leider fühlen sich auch viele Gemeinderäte hinter verschlossenen Türen wohler und pfeifen auf die Transparenz. Dass Bürgermeister für jeden nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt einen triftigen Grund liefern müssen, gehört dringend eingefordert.
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