Widerstand in Versammlung manifestiert
Ihren Unmut gegen einen Beschluss des Gemeinderats vom Mittwoch, 24. Februar, drückten einige Eltern in einem offenen Brief am Mittwoch, 2. März, aus. Der Gemeinderat beschloss einmütig Verhandlungen mit Schiltach zur Zusammenlegung der Grundschule der Nachbarkommunen aufzunehmen, mit dem Ziel, den Schenkenzeller Schulstandort aufzugeben (wir berichteten). In dem Brief forderten die Eltern die Schenkenzeller Bürger auf, ihre Meinung dazu bei einer Versammlung zu äußern und, wenn eine Basis vorhanden wäre, ein Bürgerbegehren anzustoßen.
Meinungslage ausloten
Zur Versammlung am Montagabend im Pfarrsaal kamen zwischen dreißig und vierzig Bürger. Die Organisatoren loteten aus, wie die Meinungslage zum Thema ist, und ob ein Bürgerbegehren von einer ausreichenden Basis getragen werden könnte. Nach ausgiebiger Diskussion erstellten die Teilnehmer einen Fahrplan für ein weiteres Vorgehen gegen die eventuelle Schließung der Grundschule Schenkenzell.
Bürgerbegehren muss "gemacht " werden
Es wurden mit Katrin Kilgus und Volker Mäntele Ansprechpartner der Initiative bestimmt, eine Arbeitsgruppe zur Formulierung eines Bürgerbegehrens gebildet und Fristen terminiert. Außerdem wurde festgestellt, dass eine Bereitschaft zur Vorbereitung eines Bürgerentscheids vorhanden ist, sollte das Bürgerbegehren vom Gemeinderat abgelehnt werden.
Starker Rückhalt
Die Erstellung eines Flyers und die Einrichtung einer Web-Seite zum Thema soll den Bürgern das Wirken der Gruppe und die Diskussion zum Thema transparent machen. Die Organisation wird über eine Vernetzung via Whats App und Facebook erleichtert.
Dass die Eltern bereits im Juli vergangenen Jahres bei einer Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde rund 140 Unterschriften gegen eine Schulschließung vorlegten, stärkte der Versammlung am Montag den Rücken, denn für das Bürgerbegehren seien laut Kilgus circa 105 Befürworter nötig. Dass die Eltern keineswegs nur »emotional« argumentierten, wie einige Gemeinderäte betonten, bewiesen sie mit einer Rechnung auf Fakten basierend: Es sei aktuell mit 19 Schüleranmeldungen für das kommende Schuljahr 2016/17 zu rechnen – »ein megastarker Jahrgang«, so Kilgus. Der Klassenteiler läge bei 28, so dass im darauffolgenden Jahr lediglich zehn Schüler dazukommen müssten.
Unvollständige Rechnung
Bei der Berechnung außen vor, wären die Flüchtlingskinder in Schenkenzell, mit denen man sehr wohl rechnen müsse, entgegneten sie der Argumentation des Gemeinderats. So schnell würden die aktuell 13 Kindergartenkinder aus diesen Familien nicht fehlen. Sollte sich ihr Aufenthaltsstatus in »dauerhaft« ändern und sie Schenkenzell doch verlassen, würden umgehend neue Familien nachrücken – das sei heute absehbar, argumentierten die Eltern. »Letztlich sehe ich keine Sachargumente, die Schule zu schließen. Ich sehe lediglich Probleme, die zur Lösung anstehen«, sagte Kilgus.
"Das ist kein Pappenstiel"
Für die Durchsetzung eines Bürgerentscheids gegen die Schulschließung sei eine Zustimmung von 20 Prozent der Bevölkerung nötig: »Das ist kein Pappenstiel«, erklärte Kilgus und informierte, dass die Stimmen betroffener Eltern da nicht ausreichen würden.
Dass nicht nur Familien mit Grundschulkindern, neuen ABC-Schülern und jetzigen Kindergartenkindern von der Grundschulschließung betroffen wären, wurde in der Diskussion hervorgehoben: Die Schule gehöre zur Kernkompetenz einer Gemeinde. Würde eine Bildungseinrichtung fehlen, hätte das Auswirkungen auf den Zuzug von Familien, den Kindergarten, auf Arbeitsplätze sowie auf die gesamte Infrastruktur. Letztlich könne die Gemeinde einem demografischen Wandel nicht mehr die Stirn bieten, so die Teilnehmer.
Bürgerbegehren und -entscheid
Auf kommunaler Ebene ist direkte Demokratie über das Bürgerbegehren (Antrag) und anschließenden -entscheid geregelt. Ist es den Initiatoren gelungen, die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln, wird das Bürgerbegehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann der gewählten kommunalen Vertretung, in diesem Fall dem Schenkenzeller Gemeinderat, zur Beratung vorgelegt. Dieser hat nun die Möglichkeit innerhalb einer Frist über die Annahme oder Ablehnung des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Lehnt der Gemeinderat das Bürgerbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Bürgerentscheid.
Gemeindesache
Ein Gebot, die Schule von behördlicher Seite zu schließen, läge nicht vor. Diese Entscheidung läge ganz allein beim Schulträger – der Gemeinde, machten die Eltern nochmals deutlich. Sie betonten, dass eine Schule zur Kernkompetenz einer Gemeinde gehöre