Meißenheim

Verwirrung um Hitler-Ehrenbürgerschaft in Meißenheim

Wolfgang Schätzle
Lesezeit 3 Minuten
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25. Oktober 2016

Adolf Hitler (links) bei der Ernennung zum Reichskanzler durch Paul von Hindenburg (rechts). ©Archiv

Adolf Hitler ist nun auch ganz formell kein Ehrenbürger der Gemeinde Meißenheim mehr. Auch wenn durch den Tod die Ehrenbürgerschaft eigentlich nicht mehr Bestand hatte, führte nun Meißenheim einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbei.

Relativ schnell ging am Montag die Sitzung des Meißenheimer Gemeinderats in Kürzell vonstatten. Die Bauanträge waren flott abgehandelt und die Bürgerfragen hielten sich ebenso in Grenzen, zumal auch nur zwei Zuhörer da ware. Schnell vom Tisch war letztlich auch die Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft. Diese war 1933 Adolf Hitler verliehen worden – wie in über 4000 Kommunen in Deutschland, so Bürgermeister Alexander Schröder.  

Konkrete Unterlagen zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft in Meißenheim gebe es nicht. Sie liegen in der Hauptverwaltung nicht vor oder nicht mehr. Fakt ist: Hitler besuchte die Region im Rahmen des Baus des Westwalls, der zwischen 1936 und 1938 geplant und zwischen 1938 bis 1940 realisiert wurde. In dieser Zeit sei dann auch in Meißenheim die Entscheidung getroffen worden, Hitler zu würdigen, erklärte Schröder.

Die Ehrenbürgerschaft werde in der Regel auf Lebenszeit vergeben. Aber vielfach wirke sie über den Tod hinaus. Man wolle ja auch daran erinnern, dass dieser Ehrenbürger einmal in der Gemeinde war. Dies gelte jedoch nicht für Kriegsverbrecher wie Adolf Hitler. Eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland hat den Verlust des Ehrenbürgerrechts für Kriegsverbrecher festgelegt. Das Problem: Für die Aberkennung war eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Ein solches Verfahren war jedoch gegen Adolf Hitler nicht durchführbar, da er sich diesem durch Suizid entzog. So gesehen konnte der Entzug der Ehrenbürgerschaft Hitlers Mangels einer gerichtlichen Verurteilung nicht erfolgen. 

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"Automatisch durch den Tod erloschen"

Viele Städte und Gemeinden hätten daraufhin Hitler posthum die Ehrenbürgerschaft entzogen. »Es gab auch manche, die gesagt haben, wir müssen die Ehrenbürgerwürde nicht entziehen, denn automatisch ist diese durch den Tod erloschen«, so Schröder. Die formelle Aberkennung sei gar nicht notwendig. Dies besage auch ein entsprechender Paragraph zur Ehrenbürgerschaft in der Gemeindeordnung. Verfassungsrechtler diskutieren immer wieder darüber, formaljuristisch sei es wohl nicht notwendig, aber als symbolischer und moralischer Akt kann man es als notwendig ansehen, sich von einer solchen Ehrenbürgerschaft zu distanzieren. Das sei nun ausschlaggebend gewesen, es auf die Tagesordnung zu nehmen, um durch einen Beschluss nach außen zu signalisieren, dass Meißenheim eine Person wie Adolf Hitler nicht als Ehrenbürger haben will. 

Wortmeldungen gab es keine, womit nach des Bürgermeisters Begründung zur Vorgehensweise, Adolf Hitler nun formell und unmissverständlich einmütig die Ehrenbürgerschaft posthum entzogen wurde. Damit habe man endlich einen Schlussstrich unter das traurige Thema gezogen.

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