Banküberfall im Januar 2013: Zweiter Täter sitzt in Haft
Mehr als vier Jahre ist es her, dass eine Bank in Schwanau-Nonnenweier überfallen wurde. Am 18. Januar 2013 raubten zwei Männer die Filiale aus – lange Zeit blieb einer der Täter jedoch verschwunden. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.
Er hat bereits ab Juli 2015 in Frankreich eine Haftstrafe abgesessen, nun ist ein 29-Jähriger direkt im Anschluss in Deutschland ins Gefängnis gewandert: Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage gegen den Mann erhoben, weil er am 18. Januar 2013 zusammen mit einem Komplizen eine Bank in Schwanau-Nonnenweier bei Lahr überfallen haben soll.
Sein damals 31-jähriger Mittäter wurde bereits 2014 deshalb und wegen sechs weiterer, ähnlicher Taten vom Landgericht Landau zu 12 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, heißt es.
Fast 84.000 Euro erbeutet
Der nun angeklagte 29-Jährige aus Frankreich stammende Mann befindet sich schon seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft, wie die Offenburger Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung von Dienstag wissen lässt. Dem Mann wird die Planung und Ausführung des Banküberfalls vom 18. Januar 2013 vorgeworfen.
Zusammen mit seinem Bekannten soll er Angestellte und Kunden mit einer geladenen Pistole bedroht und schließlich 83.500 Euro Bargeld aus dem Tresor entnommen haben. Anschließend seien beide Männer mit einem Fahrzeug geflüchtet, an dem gestohlene Kennzeichen angebracht gewesen sein sollen. Das Geld sollen die beiden Täter später untereinander aufgeteilt haben.
Bis zu 15 Jahre Haft möglich
Die Polizei leitete damals eine öffentliche Fahndung ein, bereits wenige Tage später stand der Mann in Verdacht. Erst Monate später und nach umfangreichen und zeitintensiven Ermittlungen habe sich laut Staatsanwaltschaft dieser Verdacht erhärten können, weshalb der heute 29-Jährige schließlich im November 2014 mit Haftbefehl gesucht wurde.
Er werde sich nun wegen gemeinschaftlich begangenen besonders schwerem Raub in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub verantworten müssen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Ihm drohe eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.