Der Aldi-Markt bleibt wie er ist
Der Aldi-Markt in der Geroldsecker Vorstadt darf nicht erweitern. Die räumliche Ausdehnung einer bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Veränderungssperre im Bebauungsplan Willy-Brandt-Straße schiebt dem einen Riegel vor.
Die Nahversorgung im Bereich der Geroldsecker Vorstadt ist ausreichend, es gibt keinen Bedarf für einen zusätzlichen Discounter oder die Erweiterung vorhandener Verkaufsflächen – dies ist das gemeinsame Credo von Stadtverwaltung und Gemeinderat. Um die von einem Investor geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts und einer Drogerie auf dem Areal der ehemaligen Ölmühle zu verhindern, hatte der Gemeinderat bereits im November 2015 eine Veränderungssperre im Bebauungsplan Willy-Brandt-Straße beschlossen. Als Hauptargument wurde damals der Bestandsschutz der Märkte in der Burgheimer Straße und an der B 415 ins Feld geführt, die durch drei Discounter (Netto, Lidl, Aldi) gewährleistete Nahversorgung sowie die Gefahr, das der Markt in der Burgheimer Straße wegfallen könnte.
Beschluss einer Veränderungssperre
Grundsätzlich soll nach dem Willen der kommunalen Entscheidungsträger im Bereich des Einzelhandels aber auch keine Veränderung zuglassen werden, bis das für Ende 2016 erwartet Einzelhandelsgutachten für Lahr vorliegt. Genau hier setzt die am Montagabend im Gemeinderat einstimmig beschlossene Ausdehnung der Veränderungssperre auf das Betriebsgrundstück des Aldi-Markts in der Geroldsecker Vorstadt an. Es soll verhindert werden, dass Aldi Süd den Markt wie beabsichtigt über die Grenze der Großflächigkeit hinaus erweitert.
Ganz neu sind diese Pläne allerdings nicht. Die Erweiterung der Verkaufsfläche wurde bereits im vergangenen Jahr beantragt und von der Stadt aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Nach der Zurückweisung des daraufhin eingereichten Widerspruchs durch das Regierungspräsidium Freiburg, hatte das Unternehmen Klage auf die Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht, die mit Urteil vom 15. März 2016 vom Verwaltungsgericht Freiburg aber abgelehnt wurde.
Es ist zwar unklar, ob das Unternehmen weiterhin den Rechtsweg beschreiten und die Zulassung der Berufung beantragen wird, der Beschluss einer Veränderungssperre stärkt aber die Position der Stadt, weil diese in einem Berufungsverfahren berücksichtigt werden müsste.