Besitzer des Lahrer Dachswaldsees muss 2000 Euro zahlen
Das Verfahren gegen den Besitzer des Dachswaldsees ist eingestellt worden - gegen eine Geldauflage von 2000 Euro. Das hat das Lahrer Amtsgericht am Mittwoch entschieden. In Zukunft soll verstärkt kontrolliert werden, um Tierquälerei zu verhindern.
Catch and Release – große Fische werden gefangen, fotografiert, dann wieder freigelassen. Dabei leiden die Tiere. Um das zu verhindern, hätte der Besitzer des Sees zwischen Flugplatz und A 5 die Angler strenger kontrollieren müssen. Dieser Auffassung war am Mittwoch Staatsanwalt Gerhard Vallendor. Daher muss der Seebesitzer nun 2000 Euro berappen. Gegen diese Auflage wurde das Verfahren eingestellt.
Inwieweit die Fische bei dieser Art des Angels Schmerzen empfinden, darüber wurde bei der Verhandlung diskutiert. Für einen Straftatbestand war es anscheinend nicht genug. Das Gericht war aber überzeugt, dass die Tiere leiden – und dass Catch and Release am Dachswaldsee unterbunden werden muss.
Traum vom Angelsee
Der 59-Jährige aus Schramberg hat den See nach dem Abzug der kanadischen Streitkräfte Mitte der 90er-Jahre gekauft. Er hat ihn zum Angelsee umfunktioniert. »Das war für mich ein Traum. Bei uns gab es solche Möglichkeiten nicht.« Seit rund zehn Jahren gibt er Angelkarten aus – an Tagesgäste wie auch an Angler, die längerfristig am See bleiben. Im Internet waren Fotos und Videos von Anglern aufgetaucht, die mit großen Fischen posieren. Das hatte ein Tierschützer beklagt. Danach schlug das Thema große Wellen.
»Ich habe nie Catch and Release betrieben«, rechtfertigte sich der Angeklagte. Er habe auch keine Fotos von Fischen gemacht. Der Dachswaldsee sei seine Haupteinnahmequelle – und bis heute noch nicht abbezahlt. »Die großen Fische sind mein Kapital«.
Kleinere Tiere habe man entnehmen (und verspeisen) dürfen, größere Laichfische wurden zeitweise wieder zurückgesetzt, so der 59-Jährige. Er selbst sei fast immer am See – zumindest in der wärmeren Jahreszeit. »Viele Angler haben dort ihren festen Platz.« Er habe kontrolliert, ob diese auch über eine Berechtigung verfügen.
»Ich befürworte das nicht«, sagte der Seebesitzer mit Blick auf die Fotos von Anglern mit dicken Fischen. »Aber sie kontrollieren das nicht«, so Vallendor, der sich auf zwei Vorfälle in den Jahren 2011 und 2012 bezog. Damals sei unerlaubterweise auch nachts geangelt worden.
»Ich war zu gutmütig«
»Ich war zu gutmütig«, räumte der Angeklagte ein. Von einem Video oder Onlinewerbung für Catch and Release in Lahr will er aber nichts gewusst haben. »Das glaube ich Ihnen nicht«, entgegnete der Staatsanwalt.
Mehrere Zeugenaussagen deuteten in eine andere Richtung: Der Betreiber habe vorgeschrieben, Fische wieder zurückzusetzen. Ein ehemaliger Besucher bestätigte, dass Catch and Release am Dachswaldsee praktiziert worden sei.
»Mittlerweile hat sich aber einiges getan«, so Verteidiger Dario Mock. Er verwies auf den Konsens mit der Stadtverwaltung: Eine größere Anzahl von Wohnwagen rund um den See soll bis Sommer verschwinden. Sie waren jahrelang geduldet worden, obwohl sie nicht genehmigt waren. Fische zurück ins Wasser zu werfen, soll in Zukunft verboten werden. Bei den Kontrollen soll der Seebesitzer Unterstützung erhalten.
Vallendor stellte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 4000 Euro in den Raum. Das Gericht entschied sich letztlich für die Hälfte. Jeweils 1000 Euro gehen nun an den Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Lahr und die Lesewelt Ortenau. Das Verfahren gegen einen Angler sei ebenfalls eingestellt worden, so Vallendor im Gespräch mit dem Lahrer Anzeiger.