Friesenheim
Dossier: 

Geringes Interesse für Lärmschutz an der Rheintalbahn

Wolfgang Schätzle
Lesezeit 3 Minuten
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29. Juni 2016

(Bild 1/2) ©Wolfgang Schätzle

Vertreter der DB-Netz AG und einer Gutachterfirma informierten am Dienstag zum Thema »Lärmschutz an der Rheintalbahn in Höhe Friesenheim«. Das Interesse war indes gering.

Einige hundert Leute hätten schon in der Sternenberghalle Platz gehabt. Letztlich kamen gerade einmal 34. Neben Friesenheimer und Schutterner Bürgern, die in Bahnnähe wohnen, kamen auch Bürger aus Oberweier und Oberschopfheim zu der Info-Veranstaltung am Dienstagabend nach Friesenheim. 

300 000 Euro Kosten
Dabei ging es darum, erste Infos zur Lärmsanierung an der Rheintalbahn vor Ort zu erhalten. Jeweils etwa 300 000 Euro Kosten fallen auf den beiden Bahnseiten für die Lärmsanierung an. Auf der linken Seite, wo 54 Einwohner betroffen sind, ist eine Lärmschutzwand von 244 Meter Länge vorgesehen. Auf der rechten Seite mit 20 Betroffenen soll eine 211 Meter lange Lärmschutzwand entstehen. 
Zwei Meter Höhe sollten die Wände in jedem Fall haben, maximal können sie drei Meter hoch werden. Selbst dann wird es noch einige Betroffenheiten geben. Hier greift dann der passive Lärmschutz – allerdings streng gemäß der Förderrichtlinien, erklärte Sabine Weiler von der DB-Netz AG. 

Stichtag 1. April 1974
Welche Häuser für Zuschüsse in Frage kommen, hänge auch damit zusammen wieviel Geschosse ein Haus hat und wann es gebaut wurde. Denn laut Weiler ist eine Förderfähigkeit nur gegeben, wenn das Haus vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 1. April 1974 errichtet wurde – oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich ein Gebäude steht, vor dem 1. April 1974 rechtsverbindlich wurde. 

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Der passive Lärmschutz greift, wenn aktive Maßnahmen allein nicht ausreichen, die Grenzwerte einzuhalten. Der Eigenanteil beträgt allerdings 25 Prozent. 75 Prozent bezahlt der Bund aus dem Programm; beim aktiven Lärmschutz – also den Lärmschutzwänden – bezahlt er volle 100 Prozent. 

Planung soll 2017 beginnen
Wenn alles nach Plan läuft, die Betroffenen sich mehrheitlich hinter das Programm stellen, könnte man schon 2017 mit der Planung beginnen, meinten Weiler und Gutachter Martin Reichert von Modus Consult übereinstimmend. 2018 werden entsprechende Vorbereitungen getroffen, und 2019 könnten dann die baulichen Voraussetzungen in die Wege geleitet werden. In jedem Fall werde dann spätestens 2020 gebaut. »Die Zeit braucht es nun mal«, meinte Weiler. 

Den Betroffenen, die passiven Lärmschutz wünschen und brauchen, sagte sie ganz klar, dass nur jetzt das Programm gilt und Fördergelder fließen können. Dreimal würden die Betroffenen angeschrieben; reagieren sie nicht, werde die Akte zugemacht. Dann gibt es nichts mehr. 

Probeabstimmung 
Eine Probeabstimmung ergab dann, dass eine klare Mehrheit der Anwesenden hinter der Maßnahme steht. Ein klares Signal für weitere Planungen und auch an den Gemeinderat, der letztlich auch über die Lärmschutzwände, vor allem deren Höhe, beraten muss. Dieser sei bereits über die anstehende Maßnahme informiert, teilte Bürgermeister Erik Weide abschließend mit.

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