Lahr-Sulz

Hunde müssen nun an die Leine

Thorsten Mühl
Lesezeit 3 Minuten
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24. November 2014

Schützenswertes Naturidyll: Ab kommendem Jahr müssen auf dem Langenhard von April bis Oktober Hunde an die Leine genommen werden. ©Stadt Lahr (Archiv)

Ab 2015 gilt zwischen Anfang April und Ende Oktober auf dem Langenhard im Bereich des Nationalen Naturerbes für Hunde eine Anleinpflicht. Das hat der Sulzer Ortschaftsrat mehrheitlich beschlossen.

Den Anstoß für eine Leinenpflicht für Hunde auf dem Langenhard hat die Stiftung Nationales Naturerbe des Naturschutzbunds (Nabu) geliefert. Sie ist Eigentümerin des 109 Hektar großen Areals auf dem Langenhard. Das waldumsäumte Gebiet dient vielen Tieren als Lebensraum. Künftig soll es weitere ökologische Aufwertungen erfahren. Die Stiftung beklagt schon seit längerem freilaufende Hunde und beantragte nun bei der Stadt Lahr, eine Leinenpflicht für den Zeitraum zwischen 1. April und 31. Oktober zu verhängen.

Im Ortschaftsrat vergangenen Donnerstag legte Lucia Vogt vom Rechts- und Ordnungsamt die Sachlage dar. Der Stadt obliege es, unter Berücksichtigung des Naturschutzes, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Betreten freien Geländes unterbinden. Darunter falle auch das potentielle Erlassen einer Leinenpflicht. Ins Gewicht fiel eine Stellungnahme der Ortenauer Naturschutzbeauftragten, die das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde beraten. Hier wurde auf die Bedeutung der geschützten Gelbbauchunke in punkto Laichgewässer verwiesen.

Heimische Vogelarten sollen sich ebenfalls künftig wieder in größerem Maße auf dem Langenhard ansiedeln. Doch angesichts zunehmender Frequentierung durch Mensch und Haustier seien einige Anstrengungen der Naturschützer gefährdet. Vor allem freilaufende Hunde stören während der Brutzeit Vögel und Wildtiere. Neben dem direkten Verlust von Tieren, beispielsweise bei Bodenbrütern, würden viele Arten zudem so aufgescheucht, dass sie ihre Brutflächen künftig meiden.

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Vogt legte dar, dass eine Entscheidung eine Abwägung darstelle zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Hundehalter. Erstere seien insgesamt höher bewertet worden. Die Verwaltung sah in der Beschlussvorlage eine Möglichkeit, mit der Leinenpflicht »den Konflikt zwischen dem Naturerlebnis einerseits und der Entwicklung einer artenreichen Landschaft andererseits zu entschärfen«, ergänzte Vogt.

Kontroverse Beratung
Die Beratung des Ortschaftsrats verlief durchaus kontrovers. Bernd Faißt (CDU) unterstützte eine Leinenpflicht, »weil davon insbesondere Mountainbiker, Wanderer und auch Passanten, die Hunde fürchten, profitieren können«. Thomas Brandstetter (Freie Wähler) hatte Bedenken. »Die Problematik wird lediglich auf andere Gebiete verlagert«, argumentierte er und brachte die Möglichkeit einer Freilauffläche für Hunde in Form einer größeren umzäunten Wiese ins Spiel. Damit seien etwa in Achern bereits erfolgreiche Testphasen mit überzeugenden Erfahrungswerten durchlaufen worden. Die Verwaltung will diese Möglichkeit auf ihre Eignung prüfen.

Derweil wird die Anleinpflicht im Vorfeld durch die Nabu-Ortsgruppe kontrolliert. Vogt bestätigte, dass bei zu beobachtenden Verstößen die Autokennzeichen notiert und gemeldet werden sollten. Darüber könne der Hundehalter ermittelt werden. Verstöße gegen die Leinenpflicht können im Übrigen mit Geldbußen von bis zu 15 000 Euro geahndet werden.

Am Ende stimmte der Ortschaftsrat – bei einer Gegenstimme von Fred Snella (SPD) – mit klarer Mehrheit für die Verhängung einer Leinenpflicht auf dem Langenhard ab 1. April 2015.

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