Stadt kontrolliert Jugendschutz
Jugendlichen wird in Lahr oftmals hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt. Das haben die Testkäufe gezeigt, die die Stadtverwaltung im Dezember in Gaststätten, Tankstellen und Geschäften veranlasst hat. Einem Gastronom wird sogar die Konzession entzogen.
Beim Jugendschutz drückt mancher gern ein Auge zu. Nur wenige halten sich an die Vorschrift, Jugendlichen keinen hochprozentigen Alkohol auszuschenken. Das ist das Ergebnis der aktuellen Stichprobe. Die Stadtverwaltung spricht von einer »erschreckend hohen Beanstandungsquote«.
In neun von 15 Fällen haben die vier männlichen Testkäufer und die weibliche Testkäuferin hochprozentigen Alkohol erhalten, obwohl sie erst 16 oder 17 Jahre alt waren. »Besonders in den Gaststätten fiel auf, dass dem Jugendschutz viel zu wenig Bedeutung beigemessen wird«, heißt es in der Pressemeldung.
Die Testkäufe hatte die Verwaltung bereits im Oktober angekündigt. Anfang Dezember ging die Aktion nun in Kooperation mit dem Polizeirevier Lahr und dem Schlachthof über die Bühne. Die Überprüfung der Einhaltung der Altersvorgaben bei der Abgabe von hochprozentigem Alkohol stand im Fokus.
Fünf Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren konnten für die Testkäufe gewonnen werden. Sie wurden auf ihre Aufgabe vorbereitet, das Einverständnis der Eltern eingeholt.
»Die Ergebnisse zeigen dabei leider, dass in vielen Verkaufsstellen der Jugendschutz im Argen liegt«, bilanziert die Verwaltung. Das kommt einige Gastronomen nun teuer zu stehen. Die Sanktionen orientieren sich an dem Bußgeldkatalog des Ministeriums für Jugend und Soziales. Das bedeutet: Die Gewerbetreibenden erwarten Bußgelder in erheblicher, teils deutlich vierstelliger Höhe. In einer Gaststätte ist es laut Verwaltung schon mehrfach zu Verstößen gegen den Jugendschutz gekommen. Daher soll dem Betreiber die Konzession entzogen werden. Ein entsprechendes Verfahren wurde in die Wege geleitet.
Aufgrund des »völlig unbefriedigenden« Ergebnisses will die Verwaltung auch weiterhin Testkäufer losschicken oder ähnliche Aktionen starten – in regelmäßigen Abständen. In der Pressemeldung wird an alle Gewerbetreibenden appelliert, die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unbedingt einzuhalten.