Anzeige wegen NPD-Plakaten vor Flüchtlingsheim gestellt
Seit einigen Tagen hängen Wahlplakate der NPD vor der Flüchtlingsunterkunft in der Geroldsecker Vorstadt. Deswegen ist Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden. Die Stadt hat keine Handhabe, dagegen vorzugehen.
Ein blondes Mädchen und die Aufschrift »Natürlich deutsch« – so sieht eins von insgesamt drei Plakaten aus, das die rechtsextreme Partei NPD vor einigen Tagen vor der Flüchtlingsunterkunft in der Geroldsecker Vorstadt aufgehängt hat. Auf den anderen beiden Plakaten steht »Wir schieben ab« und »Asylflut stoppen«. Die drei Plakate sind allesamt in luftiger Höhe platziert. Ohne Hilfe einer Leiter können sie nicht entfernt werden.
»Die Stadt hat keine Handhabe, gegen die Plakate der NPD vorzugehen«, heißt es auf Nachfrage des Lahrer Anzeigers. Lediglich gegen strafbare (und somit volksverhetzende) Inhalte könne vorgegangen werden. »Diese Grenze ist in Lahr bislang allerdings nicht überschritten worden«, heißt es vonseiten der Stadt.
»Das schürt Hass«
Heimfried Furrer vom Freundeskreis Flüchtlinge sieht das anders. Er hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. »Die Aktion dient nur dazu, Hass gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen zu schüren.« Furrer habe sich auch an den Oberbürgermeister gewandt. Die NPD-Aktion habe Empörung bei vielen Leuten hervorgerufen. Gegen so etwas müsse man sich wehren. Er verweist auf das Asylrecht für politisch Verfolgte, das im Grundgesetz verankert ist.
Wo dürfen die Plakate überhaupt aufgehängt werden? Laut Stadt gibt es lediglich Einschränkungen mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Vor Kreisverkehren dürfen beispielsweise keine Plakate hängen – vor Flüchtlingsheimen hingegen schon. Auch mit Blick auf die Anzahl der Plakate gibt es keine Einschränkungen. Die Plakatierung wird als Sondernutzungserlaubnis schriftlich bei der Stadt beantragt. Ab sechs Wochen vor Wahlen erfolgt die Genehmigung gebührenfrei.
Für die Polizei ist der Fall klar, wie sie auf Anfrage des Lahrer Anzeigers sagte. Es handle es sich um »Wahlplakate einer demokratisch zugelassenen Partei«. Der Inhalt erfülle aus polizeilicher Sicht nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Anzeige wurde aber an die Staatsanwaltschaft in Offenburg weitergeleitet. Die entscheidet letztendlich, wie es mit dem Fall weitergeht.
Nach einigem Nachhaken äußerste sich auch die NPD zu den Plakaten. Bundespressesprecher Klaus Beier sagte, dass es für die Partei keine Tabus gebe. »Asylanten, die ungerechtfertigt in unserem Land sind, muss man heimschicken«, meinte er. Sprüche wie »Wir schieben ab« gingen nicht gegen die Asylsuchenden selbst, sondern gegen die Asylpolitik der Bundesregierung.
Der baden-württembergische Landesvorsitzende Alexander Neidlein antwortete auf die Frage, ob er derartige Plakate vor einer Flüchtlingsunterkunft provokativ fände: »Ich sehe keine Provokationen. Ich kann nicht in andere Leute reinschauen, was die als provokativ ansehen.« Er ergänzte: »Wo die Leute (die Ortenauer NPD-Mitglieder) ihre Plakate aufhängen, überlasse ich denen vor Ort.« Und auf die Frage, weshalb die Plakate dermaßen hochhingen, antwortet er: »Weil bösartige Menschen unsere Plakate immer runterreißen.« Das würde dadurch verhindert.