Urteil gefallen: 18-Jährige im Lahrer Fitnessstudio genötigt
Laut Strafrichter Tim Richter ist bei dem Vorfall in einem Lahrer Fitnessstudio Ende Januar der Tatbestand einer Nötigung erfüllt. Ein 21 Jahre alter Flüchtling wurde am Mittwoch, 24. Februar, vor dem Amtsgericht Lahr verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde er angewiesen, 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen.
Eine 18-Jährige hatte am 27. Januar gegenüber der Polizei angegeben, kurz zuvor in einem Fitnessstudio in Lahr von einem jungen Mann belästigt worden zu sein. Nachdem die Staatsanwaltschaft Offenburg am 28.Januar Anklage erhoben hatte, wurde der Fall am 24. Februar vor dem Amtsgericht Lahr verhandelt. Festgestellt wurde, dass der 21-jährige Asylsuchende in Deutschland, der 18-Jährigen in die Frauen-Umkleide nachgegangen war.
Dort hatte er mehrfach versucht, sie zu küssen, anschließend an den Schultern an eine Wand gedrückt und kopulationsähnliche Bewegungen mit dem Unterleib durchgeführt. Beide waren dabei vollständig bekleidet.
Die junge Frau konnte sich der Situation entziehen, nachdem sie den jungen Mann von sich gedrückt hatte. Strafrichter Tim Richter verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung, verwarnte ihn und behielt sich die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen vor. Damit steht der Verwarnte für ein Jahr unter Bewährung.
Als Bewährungsauflage wurde er angewiesen, 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen. Dem 21-Jährigen war anzumerken, dass er durch das Strafverfahren erheblich beeindruckt war. Daher war keine härtere Sanktion geboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.