11000 Quadratmeter großes Areal im Fokus
Zur Sicherung der Planungshoheit im Gebiet »Kinzig-Vorstadt III« – die Freifläche zwischen Bundesstraße, Wohnhäusern, Kindergarten und Schulzentrum – verlängerte der Stadtrat die bestehende Veränderungssperre bis 30. Oktober 2017. Ein Investor plant dort eine Wohnbebauung in größerem Stil.
Fast 20 Jahre lang ruhte das Plangebiet »Kinzig-Vorstadt III«, dann kam Bewegung in diese Geschichte, weil sich die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke änderten und ein bauwilliger Investor auftauchte. Am 22. Oktober 2014 beschloss der Stadtrat aber eine Veränderungssperre für dieses Plangebiet mit einer Fläche von rund 11 000 Quadratmetern und angedachten zwölf Bauplätzen für eine stattliche Anzahl an Wohnungen – und zwar »aus gestalterischen Gründen sowie zur Sicherung der Planungshoheit der Stadt«, wie es hieß. Und diese zum 30. Oktober 2016 endende Veränderungssperre wurde nun einstimmig um ein Jahr verlängert.
Hochgeschossiges Bauen in den 1970er-Jahren
1972 erlaubte der Bebauungsplan »Kinzig-Vorstadt« verdichtetes Bauen mit zwei- bis sogar neungeschossigen Häusern, was teilweise auch ausgereizt wurde. Für das Gebiet »Kinzig-Vorstadt II« in den 1990er-Jahren waren dann maximal vier Vollgeschosse möglich. Für die künftige Bebauung auf der Freifläche zwischen der teilweise hochgeschossigen Bebauung in der Vorstadt, der Bundesstraße 33, des Kindergartens und des Schulzentrums ist mehrgeschossiges Bauen möglich, zwei- bis dreigeschossig jeweils plus Dachgeschoss, wie der Stadtrat nach einer Vorberatung bereits festlegte. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Bevor das eigentliche Bebauungsplanverfahren beginnt, plant die Stadt, die laut Bürgermeister Thorsten Erny ihre Grundstücke in diesem Plangebiet noch nicht veräußert hat, einen Architektenwettbewerb für den Hochbau.