Offenburg

25 neue Wohnungen sind fast fertig

red/flo
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25. März 2017
Sie nahmen den Neubau in der Fischerstraße unter die Lupe (von links): Wohnbau-Geschäftsführer Rainer Lindenmeier, Karl-Heinz Eckerle (FDP), Heiner Benetz (Wohnbau), Sozialbürgermeister Hans-Peter Kopp, Arthur Jerger (Grüne), Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, Hans Rottenecker (Freie Wähler), Bertold Thoma (SPD), Baubürgermeister Oliver Martini, Jürgen Ochs (Grüne) und Alois Späth (CDU).

Sie nahmen den Neubau in der Fischerstraße unter die Lupe (von links): Wohnbau-Geschäftsführer Rainer Lindenmeier, Karl-Heinz Eckerle (FDP), Heiner Benetz (Wohnbau), Sozialbürgermeister Hans-Peter Kopp, Arthur Jerger (Grüne), Oberbürgermeisterin Edith Schreiner, Hans Rottenecker (Freie Wähler), Bertold Thoma (SPD), Baubürgermeister Oliver Martini, Jürgen Ochs (Grüne) und Alois Späth (CDU). ©Stadt Offenburg

Der Neubau an der Fischerstraße ist ab April bezugsfertig. Der Aufsichtsrat der Stadtbau/Wohnbau Offenburg hat sich vor Ort umgesehen. Dabei wies Geschäftsführer Rainer Lindenmeier auch auf die Wohnförderung für die breite Mittelschicht hin.

Die Arbeiten am Neubau an der Fischerstraße sind fast abgeschlossen. Fliesenleger, Maler, Endreinigung: Aktuell bekommen die 25 neuen Mietwohnungen ihren letzten Feinschliff. Wie es vorangeht, davon hat sich am Dienstag der Aufsichtsrat der Bauherrin Wohnbau Offenburg GmbH ein Bild gemacht. Geschäftsführer Rainer Lindenmeier ist zufrieden: »Wir liegen absolut im Plan, ab April werden die Wohnungen nach und nach bezogen.«

Von seiner Architektur her orientiert sich der Neubau an der nahegelegenen Anlage »An der Wiede 6-12« mit dem markanten Schrägdach und einer modernen Optik. Die Fischerstraße 20/22 wurde im KfW-Standard 70 errichtet und weist daher gute Energiewerte auf. Für alle 25 Wohnungen gibt es bereits Mieter oder Interessenten. 21 der Wohnungen sind öffentlich gefördert und liegen ein Drittel unter der örtlichen Vergleichsmiete frei finanzierter Wohnungen. In Offenburg liegt diese Miete bei 8,50 bis neun Euro pro Quadratmeter.

»Damit eine Wohnung öffentlich gefördert werden kann, muss der Bauherr eine Reihe von Vorschriften einhalten«, erläuterte Lindenmeier. Doch nicht immer seien alle dieser Vorgaben für sämtliche Wohnungen in einem Neubau architektonisch realisierbar. »Beispielsweise fallen Dachwohnungen manchmal etwas größer aus, als sie für eine öffentliche Förderung sein dürften. Deshalb sind vier Wohnungen in der Fischerstraße frei finanziert.«

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»Starke Nachfrage«
Das Thema öffentlich geförderter Wohnraum steht nach wie vor ganz oben auf der Agenda der Wohnbau. Denn Kernaufgabe sei es, einer breiten Bevölkerungsschicht bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. »Es gibt eine starke Nachfrage an günstigen Wohnungen in Offenburg«, stellte Lindenmeier einmal mehr fest. »Wir sind uns dessen bewusst und investieren daher auch weiterhin in verschiedene öffentlich geförderte Projekte.«

So entstehen in der Angelgasse 28 geförderte Wohnungen, die Anfang 2018 fertig sein sollen. Im Neubaugebiet »Seidenfaden« errichtet die Wohnbau 110 Wohnungen, 98 davon öffentlich gefördert. Die Arbeiten im »Seidenfaden« sollen im Herbst beginnen und zwei Jahre später abgeschlossen sein. In beiden Gebieten ist der Bau einer Kindertagesstätte geplant. Insgesamt investiert das städtische Unternehmen bis 2020 rund 50 Millionen Euro. Davon 37 Millionen Euro in öffentlich geförderten Wohnraum.

Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, brauchen Mieter den Wohnberechtigungsschein. Ihn erhält auf Antrag, wessen Haushaltseinkommen unterhalb einer festgelegten Grenze liegt. Lindenmeier wies darauf hin, dass seiner Erfahrung nach viele Mieter gar nicht wissen, dass sie diesen Anspruch haben: »Viele glauben, öffentlich geförderte Wohnungen würden bloß für eine finanziell schwach aufgestellte Bevölkerungsschicht gebaut. Ziel des Wohnförderprogramms ist es, auch Einzelpersonen und Familien mit mittlerem Einkommen günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.« Für einen Dreipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze in Baden-Württemberg bei 48 250 Euro brutto pro Jahr. Das Einkommen eines Vierpersonenhaushaltes kann 56 750 Euro betragen.

Bald mehr Förderung?
Wer mit seinem Einkommen über den aktuellen Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegt, den könnte eine weitere Nachricht aufhorchen lassen: »Die Zahlen werden gerade von der Landesregierung geprüft«, sagte Lindenmeier. »Es steht zu vermuten, dass sie angehoben werden. Das würde dann bedeuten, dass künftig noch mehr Menschen eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen dürfen.«

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