35-jähriger Angeklagter pöbelt im Gerichtssaal
Briefe wurden durch den Raum geworfen und Polizisten als »Streifenhörnchen« beschimpft: Ein 35-Jähriger, der wegen Widerstands gegen Vollstreckunsbeamte angeklagt war, hat am Mittwoch auch vor dem Amtsgericht gepöbelt.
Als Richterin Marion Weber am Mittwoch den Verhandlungssaal im Amtsgericht Offenburg betrat, wollte sich der 35-jährige Angeklagte nicht erheben. »Wieso sollte ich«, sagte er, als Weber ihn dazu aufforderte. Als er dann auch noch Briefe durch den Raum warf, war es der Richterin zu viel: Sie ließ dem bereits inhaftierten Angeklagten wieder Handschellen anlegen.
Der 35-Jährige musste sich unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung verantworten. Richterin Weber verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und schloss sich damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an.
Wenig beeindruckt
»Machen Sie nur weiter, ich bin sowieso auf einem guten Level«, sagte er, als Weber die Verhandlung eröffnete. Zu seinen persönlichen Angaben wollte er sich vor Gericht nicht äußern. Das könne man in den Unterlagen nachlesen, sagte der Angeklagte. Weber zeigte sich von dem provozierenden Verhalten des 35-Jährigen wenig beeindruckt.
Im Februar 2016 soll der Angeklagte laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Offenburg gepöbelt und die Kunden des Einkaufsmarkts belästigt haben. Gegenüber dem Filialleiter sei er handgreiflich geworden. Ein 32-jähriger Polizeibeamter, der den Angeklagten an diesem Tag in Gewahrsam nahm, sprach vor Gericht davon, dass der Anklagte mit einer Weinflasche auf den Filialleiter losgegangen sei. Der Leiter wollte ihn vom Grundstück des Supermarkts verweisen, so der Polizeibeamte.
Die hinzugerufenen Polizisten nahmen den stark alkoholisierten Angeklagten nach dem Vorfall mit aufs Revier. Dort hatte er die beiden 32- und 38-jährigen Beamten mehrfach beleidigt. Als sie ihn durchsuchen wollten, soll er sie laut Staatsanwaltschaft mit Kopfstößen und Tritten attackiert haben. »Er war von Anfang an aggressiv. Deshalb waren wir darauf eingestellt«, sagte der 38-jährige Polizist. So konnten die beiden Beamten ausweichen. »Wir haben damit gerechnet«, wiederholte der Beamte. Außerdem sei ihm der Angeklagte aus vergangenen Einsätzen bekannt.
"Zwei Streifenhörnchen"
Der Angeklagte äußerte sich während der Zeugenbefragung lautstark zu den Vorwürfen, obwohl er zu Beginn der Verhandlung noch gesagt hatte: »Ich sage nichts ohne meine Anwälte«. Er beleidigte die Polizisten vor Gericht als »zwei Streifenhörnchen«. Als Richterin Weber ihn unterbrechen wollte, sagte er: »Ich bin jetzt erst mal am Reden.« Mehr konnte er dann allerdings nicht sagen, da Weber wieder das Wort ergriff und mit der Zeugenbefragung weiter machte.
Zehn Eintragungen hatte der Angeklagte bereits im Bundeszentralregister unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrauschs zu verzeichnen. Als Weber die Straftaten vorlas, lächelte der Angeklagte. Er sagte ihr: » Also schmeiß doch weg.« Eine Freiheitsstrafe musste er bereits verbüßen. Weitere Verhandlungen stünden noch an.