Pferdeschänder vor Gericht verurteilt
Ein 37 Jahre alter Mann aus der Ortenau ist gestern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu vier Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung verurteilt worden. Der geständige Täter hatte in vier Fällen sodomistische Handlungen an Stuten vollzogen, in dem er mit einem Ast in das Geschlechtsorgan eindrang.
Das Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall, der am Mittwoch Morgen vor dem Offenburger Amtsgericht verhandelt wurde, war ungewöhnlich groß, wie Richter Wolfgang Knopf zu Beginn kundtat. Auf der Anklagebank saß ein 37-jähriger Lkw-Fahrer, dem vorgeworfen wurde, in vier Fällen sexuelle Handlungen an Stuten vollzogen zu haben. Der Mann hatte die vier Taten schon während der Ermittlungen gestanden. Einen Zusammenhang zu der Serie von Pferdeschändungen im südbadischen und im Gengenbacher Raum, bei dem die Vierbeiner mit Messern grausam verletzt wurden, konnte Richter Knopf nicht sehen.
Die Taten ereigneten sich im Zeitraum von Dezember 2008 bis Dezember 2013. Staatsanwalt Gerhard Vallendor verlas die vier Vorfälle, von denen sich drei in der Ortenau und einer im Elsass abspielten. So hatte der Täter aufgrund seiner sodomistischen Veranlagung Stöcke in das Geschlechtsteil von Stuten auf Koppeln in Meißenheim, Neuried-Ichenheim, Hohberg-Niederschopfheim und auf einer Pferderanch im Elsass eingeführt und die Tiere damit penetriert.
Im Elsass hatte der 37-Jährige bis Ende 2013 als Hilfsknecht gearbeitet und sich dort um die Pferde auf einer Ranch gekümmert. Der Besitzer, der den Mitarbeiter schon länger im Verdacht hatte, sich an den Tieren zu vergehen, installierte eine Kamera und überführte den Mann, sagte Staatsanwalt Vallendor. Danach rief er beim Polizeipräsidium Offenburg an und informierte über die Taten seines Angestellten, der ihm auch weitere Vergehen in Baden gestanden habe. Der Angestellte sei nun auf dem Weg in seine Heimatgemeinde in der Ortenau. Daraufhin fing die Polizei ihn am Grenzübergang ab und nahm ihn über Nacht in Gewahrsam.
Dies berichtete am Mittwoch der Polizist, der damals die Vernehmungen geleitet hatte. Im Zuge der Ermittlungen habe die Polizei weiteres belastendes Material in Form von tierpornografischen Schriften gefunden, so der Ex-Polizist. Der 37-Jährige gab vier Taten zu, weitere Taten, die sich im südbadischen Raum oder im Raum Gengenbach abgespielt hätten, habe er aber vehement abgestritten. »Er zeigte uns die Tatorte, die wir dann gemeinsam abfuhren«, berichtetet der Ex-Polizist weiter. Die Besitzer der Koppel habe man danach vernommen. Teils hätten sie Veränderungen an ihren Tieren beobachtet, aber keine äußerlichen Verletzungen feststellen können.
Einblick ins Intimleben
Zur persönlichen Sachschilderung der Fälle durch den Angeklagten stellte Verteidiger Joachim Lederer aus Kehl den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Nur dann werde sein Mandant über sein Intimleben berichten. Dem gab Richter Knopf statt.
Da der Zeuge, der Ranchbesitzer aus dem Elsass, nicht zur Verhandlung erschienen war, sollte der Sachverständige, ein Tierarzt, die Fotos einer Stute von dessen Ranch in Augenschein nehmen. Dieser attestierte eine offensichtliche Verletzung, räumte aber ein, dass es auch bei Kämpfen oder dem Geschlechtsakt der Tiere untereinander zu Verletzungen kommen könne. Ganz klar sei aber: Die mit den Fotos dokumentierte Verletzung verursache »Schmerzen, und zwar nachhaltige«.
Staatsanwalt Vallendor fasste in seinem Plädoyer zusammen: Der Täter hat gestanden, nicht taktiert und sich kein Tatwerkzeug präpariert. Vallendor zeigte sich davon überzeugt, dass er in Zukunft von solchen Handlungen Abstand nimmt. Die Tierschutzdelikte seien aber keine Kleinigkeiten: Der elsässischen Stute seien erhebliche Schmerzen zugeführt worden. Eine sadistische, systematische Begehung der Taten sah er aber nicht. Er forderte vier Monate Haft auf Bewährung.
Verteidiger Lederer warb vor der Urteilsverkündigung noch einmal um Verständnis für seinen Mandanten. »Der Angeklagte ist kein Sadist, sondern ein einfach gestrickter Mann, der nicht nach außen kommunizieren kann – ein armer Mensch«. Statt sich für Mädels zu interessieren, habe er sich für Pferde interessiert. Dies sei dann fraglos in eine falsche Richtung gelaufen.
Richter Knopf verhängte vier Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Eine Geldstrafe sei nicht adäquat, so könne man ihn besser kontrollieren. »In ihrem Leben ist etwas schief gelaufen«, sagte er. Als Auflage verhängte er eine Therapie bei einem Psychotherapeuten. Der Täter sei noch jung genug, die Weichen neu zu stellen. »Ihre Neigungen sind nicht normal und werden so nicht toleriert werden.«