Nach Banküberfall: Zweieinhalb Jahre Haft für 66-Jährigen
Im März hat ein 66-jähriger Rentner aus Straßburg eine Bankfiliale in Bodersweier überfallen und ist mit seinem Auto Richtung Grenze geflüchtet. Hierfür musste er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Offenburg wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten.
Mit einer schwarzen Spielzeugpistole bewaffnet hatte ein maskierter Mann im März eine Bankfiliale im grenznahen Bodersweier ausgeraubt. Am Mittwoch wurde dem 66-Jährigen aus Straßburg in der Anklageschrift von Staatsanwältin Marion Weber daher »schwere räuberische Erpressung« vorgeworfen. Der Angeklagte habe sich »maskiert in die Bankfiliale begeben«. Die zwei Bankangestellten habe er mit der Spielzeugpistole bedroht. Die Filialleiterin händigte ihm Münzgeld im Wert von circa 700 Euro aus. Auf die Frage nach Scheingeld habe die Leiterin der Bank erklärt, dass sich dieses nur im Automaten befände. Der Täter habe daraufhin die Bank verlassen und sich mit seinem Auto entfernt.
Der Angeklagte gab bei der Verhandlung zu, »unüberlegt« gehandelt zu haben. Es sei ihm an dem Tag »eine Sicherung durchgebrannt«. Bereits 20 Minuten nach der Tat wurde der Rentner in seinem Auto von der Polizei in Kehl gestoppt und legte ein umfassendes Geständnis ab. Dieses wiederholte er vor Gericht, er beteuerte, die Tat zu bereuen.
Wettschulden angehäuft
Von Richterin Ute Körner nach den Motiven gefragt, gab der Rentner an, er hätte Geld, das er beim Pferdewetten verloren hatte, zurückzahlen wollen. Der Angeklagte hatte zuvor in der polizeilichen Vernehmung vom »Fehler seines Lebens« gesprochen.
Trotz des Geständnisses und der offenkundigen Reue des 66-Jährigen sowie der geringen Beute sah Staatsanwältin Marion Weber »keinen minderschweren Fall von räuberischer Erpressung« und empfahl dem Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Verteidiger Rainer Stumm (Kehl) plädierte auf einen minderschweren Fall und ein Strafmaß von zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung. Der Tatentschluss sei »aus finanzieller Notlage heraus entstanden«, so Stumm. Außerdem wurde die Beute der Bank komplett erstattet.
Richterin Körner blieb mit ihrem Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten zwischen den Empfehlungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sah aber ebenfalls einen minderschweren Fall von räuberischer Erpressung. Dass der Überfall eine spontane Tat gewesen sei, wollte sie aber so nicht gelten lassen. Die Präparation von Kleidung, Maskierung und Pistole ließe höchstens auf eine »halbspontane Tat« schließen.