Baubeginn in Bohlsbach frühestens ab Januar 2018
18 Bauplätze sollen im zukünftigen Wohngebiet westlich der Okenstraße in Bohlsbach entstehen. Der Ortschaftsrat segnete den von der Stadt vorgelegten Bebauungsplan mit einigen kleineren Änderungswünschen ab. Frühestens Anfang 2018 kann gebaut werden.
Fast in trockenen Tüchern ist der Bebauungsplan für das Neubaugebiet westlich der Okenstraße. Seit Jahren hat der Ortschaftsrat die Ausweisung eines Neubaugebiets auf ihrer Prioritätenliste, denn auch in Bohlsbach herrscht Wohnungsknappheit.
Westlich der Okenstraße, nördlich des Ortskerns, soll dieser Wunsch jetzt verwirklicht werden. Der Leiter der Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, Leon Feuerlein, sowie Stadtplanerin Dorit Träger stellten den Bebauungsplan am Dienstagabend dem Ortschaftsrat sowie den anwesenden Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft vor.
Insgesamt 18 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser sollen, erschlossen durch drei Stichstraßen, entlang der Okenstraße entstehen. »Grundlage dafür war der Gestaltungsplan«, erklärte Stadtplanerin Träger. Auch mit der Erschließungsgemeinschaft wurde bereits darüber diskutiert und einige Änderungswünsche bereits in die Planungen eingearbeitet.
Ausgleichsflächen
Nicht nur der Hochwasserschutz und ein Untergrund, der Regenwasser nur sehr schlecht aufnimmt, machte dabei den Planern einige Probleme, sondern auch die erforderlichen Ausgleichsflächen. »Diese wurden durch Grünflächen nicht nur im Baugebiet selbst untergebracht, sondern auch durch das Pflanzen von Bäumen entlang der Okenstraße und durch Renaturierungsmaßnahmen am Bachlauf«, erklärte Träger weiter.
Die drei Stichstraßen sind darüber hinaus für die Befahrung mit Müllfahrzeugen geeignet. »Dies geschah zugunsten der einzelnen Grundstücke.« Entwässert werden sollen die einzelnen Grundstücke, deren Baufenster entgegen den ersten Planungen nochmals leicht erweitert wurden, durch offene Rinnen. Auch die Höhe des Erdgeschosses und der Garagen wurde im Bebauungsplan wegen der Hochwassergefahr genau festgelegt und liegt um zehn Zentimeter über dem normalen Niveau. Diese Maßnahmen sollen laut Träger zumindest für 30-jährige Hochwasserereignissen schützen. Höchstens zwei Wohneinheiten dürfen in einem Gebäude entstehen.
Kritik der Anwohner
Anwohner kritisierten, dass durch die Straßenführung einige Grundstücke durch eine »Nordausrichtung« benachteiligt würden und geplante Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dächern nicht wirtschaftlich wären. Neben den ortsüblichen Satteldächern sind laut Eigentümer-Wünschen im Neubaugebiet auch Walmdächer möglich.
Mit einer Enthaltung stimmte der Ortschaftsrat dem vorgelegten Bebauungsplan zu. Der Gemeinderat hat allerdings in seiner Sitzung am 19. Dezember darüber das letzte Wort. Zuvor sollen noch einige Änderungen in den Entwurf miteingearbeitet werden.
»Wenn der Stadtrat zustimmt, kann es bereits im Januar 2017 zur Offenlegung kommen. Frühestens, wenn alles glattläuft, kann somit ab Januar 2018 westlich der Okenstraße gebaut werden«, erklärte Ortsvorsteherin Nicole Kränkel-Schwarz.