Baumschutzverordnung: Rat lehnt Fortschreibung ab
Wie schon das Zell-Weierbacher Gremium (wir berichteten) hat sich auch der Rammersweierer Ortschaftsrat in der Sitzung am Donnerstag mit klarer Mehrheit gegen eine Fortschreibung der städtischen Baumschutzverordnung und deren Ausweitung auf die Ortsteile ausgesprochen.
Florian Heß (Bürgerliste) stellte zunächst die Grundsätze der Baumschutzverordnung und der folgenden Debatte dar, die er als Gast der städtischen Umweltausschuss-Sitzung Ende November 2016 gewonnen hatte. Die seit 30 Jahren bestehende Verordnung soll unter anderem für mehr rechtliche Vereinfachungen und Präzisierungen sorgen. Es geht darum, dass private Baumfällungen beantragt werden müssen, sofern ein Baum in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 0,80 Meter aufweist.
Ein markantes Beispiel, das auch die Uneinheitlichkeit für den Geltungsgrad der Verordnung zeigt, wurde im Ausschuss aufgezeigt. Demnach müssen sich Anwohner des »Lerchenrains« an die Vorgaben der Verordnung halten. Anwohner direkt angrenzender Straßen (zum Beispiel Bruckner- oder Händelstraße) müssen dies allerdings nicht. Angedacht ist, den Geltungsbereich der Satzung auf Bäume mit 1,50 Meter Stammumfang auszuweiten, was im Umweltausschuss ebenfalls heiß diskutiert wurde. Heß stellte noch weitere Details knapp dar, ehe der Ortschaftsrat in die Beratung einstieg.
»Nicht gerecht«
Uwe Klein (Bürgerliste) meldete Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Verordnung an. Er fürchtete den »Aufbau eines weiteren Bürokratiemonsters«. Während sich Roman Hurst (CDU) »generell gegen die Verordnung« aussprach, befand Walburga Zecha (Bürgerliste) vor allem die unterschiedliche Handhabung aus Bürgersicht als »nicht gerecht«. Wenn, dann müssten ihrer Ansicht nach einheitlich anzuwendende Vorgaben für alle Bürger gelten. Klein zweifelte die Inhalte der Verordnung als nicht stimmig an. »Mit der Allee in der Wilhelmstraße hebelt die Stadt die Baumverordnung doch bereits aus«, gab er zu bedenken.
Florian Heß führte aus, er habe sich mit der Thematik ausführlich während und im Nachgang der Ausschusssitzung befassen können. »Ich halte gar nichts davon«, so Heß. Er kam auf die örtlichen Bebauungspläne zu sprechen und unterstrich, dass in diesen bereits »harte Grenzen« gezogen würden, was möglich sei und was nicht. Dazu benötige es nicht noch einer Ausweitung der Baumschutzverordnung.
Thomas Wenkert (CDU) hielt ebenso wenig vom städtischen Verwaltungsvorschlag. Sinnhaft könne es wohl kaum sein, auf dem eigenen Grundstück einen Baum zu haben, um ihn bei annähernd erreichtem Stammumfang vorbeugend zu fällen, weil ein Antrag bei der Stadt mit Aufwand verbunden sei. Das ergebe in sich nur wenig Sinn, so Wenkert deutlich.
Martin Böhler (CDU) sah in der vorliegend geplanten Ausweitung gar den »Versuch einer Einschränkung der Rechte des Bürgers«. Unter dem Strich sprach sich der Ortschaftsrat in seiner Vorberatung bei einer Enthaltung Walburga Zechas mit neun Stimmen deutlich gegen Fortschreibung und Ausweitung der Baumschutzverordnung aus.