Bebauungsplan Hubergäßle: Gewerbegebiet in Ortenberg geplant
Ortenberg will mit der Aufstellung des Bebauungsplans Hubergäßle Platz für die Ansiedlung von drei Gewerbebetrieben schaffen. Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße. Vier Grundstücke, eines davon bereits bebaut, sollen auf dem 0,5 Hektar großen Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur Firma Westiform entstehen.
Einst war auf dem heute nur teilweise genutzten 0,525 Hektar großen Gelände in Ortenberg entlang der südlichen Hauptstraße zwischen dem Hubergäßle und der Firma Westiform ein holzverarbeitender Betrieb angesiedelt. Ein Wohnhaus befindet sich noch auf dem Gelände. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Hubergäßle soll zukünftig das gesamte Grundstück für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stehen.
Stadtplaner Ralf Burkart vom Freiburger Planungsbüro Fischer stellte am Montag dem Gemeinderat den Bebauungsplan vor, der im Zuge des beschleunigten Verfahrens auf den Weg gebracht werden soll. Vier Grundstücke sollen auf dem Gelände ausgewiesen werden. Während das bereits bebaute vom Hubergäßle aus erschlossen wird, sehen die Planungsunterlagen für die restlichen drei Grundstücke eine Erschließung entlang der Hauptstraße vor.
Die Bestimmungen für die zukünftigen Grundstücksnutzer sind laut Bebauungsplan für die kleine Gewerbefläche zweigeteilt. »Und dies ist der direkten Nachbarschaft zur Firma Westiform geschuldet«, erklärte Burkart. Das nördlich zum neuen Gewerbegebiet gelegene Hubergäßle grenzt direkt an die Wohnbebauung. So soll auf den beiden nördlichen Gewerbeflächen auch der Bau einer Betriebswohnung möglich sein, währen bei den beiden südlich ausgewiesenen Grundstücken dies nicht möglich sein wird. Grund dafür sei die Lärmbelastung durch die Firma Westiform.
Errichtet werden können auf den Grundstücken zwei- bis dreigeschossige Baukörper für Gewerbebetriebe in offener Bauweise. Wegen des zu erwartenden erheblichen Verkehrs dürfen laut Planungsbüro auf den Grundstücken keine Tankstellen oder Vergnügungsbetriebe errichtet werden. Auch die Errichtung einer Spielhalle ist laut Bebauungsplan, nicht erwünscht.
Der Artenschutz wurde auf dem Gelände bereits begutachtet. So können die Mauereidechse aber auch die Kreuzkröte dort vorkommen, wurden allerdings bei der Begehung nicht gesichtet. Da ein möglicher Baubeginn nicht vor April 2017 möglich ist, sind hier erneut zwei Begehungen vorgesehen. Sollte dabei der Nachweis gelingen, dass diese Arten heimisch sind, müssen ergänzende Maßnahmen wie Vergrämung oder Absperrungen durch einen Reptilienzaun realisiert werden.
Um die Gleichbehandlung mit den jüngeren Bebauungsplänen in Ortenberg zu gewährleisten, forderten die Fraktionen eine Ergänzung des vorliegenden Bebauungsplans mit dem Hinweis, pro Betriebswohnung mindestens zwei Stellflächen für Autos nachzuweisen. Nach einhelliger Zustimmung geht der Bebauungsplan in die Offenlage.