Betrug: 28-Jähriger muss zwei Jahre ins Gefängnis
Zwei Jahre Haft: Weil er zum wiederholten Mal gewerbsmäßigen Computerbetrug begangen hat, wurde ein 28-Jähriger am Mittwoch vom Offenburger Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat in 54 Fällen Musicaltickets und Studienliteratur bestellt. Obwohl die Ware nicht bezahlt war, veräußerte er sie weiter. Es entstand ein Schaden von 21 000 Euro.
Egal ob Karten für »König der Löwen«, »Dirty Dancing« oder das »Phantom der Oper«: Ein 28-Jähriger aus einer Offenburger Nachbargemeinde bot sie allesamt auf verschiedenen Verkaufsportalen im Internet an. Das Problem dabei: Die von ihm weiterverkauften Karten hatte er zuvor unter falschem Namen im Internet bestellt und an einen Scheinadresse liefern lassen. Dort fischte er die Tickets aus dem Briefkasten und verkaufte sie weiter. Bezahlt hat er sie jedoch nicht. Aus diesem Grund musste er sich am Mittwoch vor dem Offenburger Schöffengericht verantworten.
Nachdem der Angeklagte die Taten eingeräumt hatte, erklärte er sein Vorgehen: »Ich habe mir Briefkästen, wie zum Beispiel an einer alten Gaststätte oder in der Nähe einer Asylbewerber-Unterkunft in Offenburg und Lahr gesucht, bei denen ich mir sicher war, dass sie nicht benutzt werden«. Danach habe er immer sechs Tickets für ein Musical unter falschem Namen bestellt und an die Alibi-Anschrift liefern lassen. »Um glaubwürdig zu wirken, habe ich mir nicht nur einen falschen Namen ausgedacht, sondern für diesen einen E-Mail-Account generiert«, so der 28-jährige Gelegenheitsarbeiter weiter. Tage später habe er die falsche ¬Adresse aufgesucht und die zugeschickten Karten aus dem Briefkasten entwendet.
Grund: Spielsucht
Wie genau er an die Post aus dem Briefkästen kam, wollte er nicht erklären. Die Tickets habe er dann in 20 Fällen über einige Portale im Internet weiterverkauft. Das Geld, das er durch den Weiterverkauf erhielt, verwendete er nach eigenen Angaben zur Finanzierung seiner PC- und Spielsucht. Einmal verwendete er jedoch einen Gemeindebriefkasten und flog auf.
»Ich habe online auf den Ausgang von Fußball-, Tennis- oder Eishockey-Spielen gewettet«, erklärt er dem Gericht. Dabei verbrachte er Stunden im Internet, um an den Live-Tickern mitzuverfolgen, ob er gewinnt oder nicht. Da er diese Online-Wetten mit Bargeldkarten, die an Tankstellen zu erwerben sind, bezahlte, musste er regelmäßig Geld von seinem Bankkonto an einem Automaten in der Ortenau abheben. Bei einer dieser Abhebungen überführten ihn die Polizisten über die Sicherheitskamera.
Neben dem beschriebenen Computerbetrug mit den Musicalkarten warf ihm Staatsanwalt Martin Seifert vor, über ein bei einem Online-Versandhandel eingerichtetes Verkäuferkonto im Internet erworbene, nicht bezahlte Studienliteratur für Medizin weiterverkauft zu haben. »Der Angeklagte selbst kassierte aber beim Weiterverkauf in 34 Fällen den vollen Preis für«, so Seifert. Es sei ein Gesamtschaden von knapp 21 000 Euro entstanden.
Diverse Vorstrafen
Auf die Frage von Richterin Ute Körner, wie er auf die Idee kam, Studienliteratur zu verkaufen, erklärte er: »Ich habe mir die Rangliste der Verkaufsknüller für Studenten im Internet angeschaut, ein Verkäuferkonto eingerichtet und dort die Topseller angeboten.« Dass er die Bücher selbst nie besaß, wussten seinen Käufer nicht. Im Gegenteil, für sie sah alles nach einem »normalen Geschäft« aus. Nachdem sie für ihre Ware bezahlt hatten, erhielten sie ihre Bestellung.
Das ausgeklügelte System des Angeklagten: Nachdem die Käufer ihre Bücher bei ihm bestellt hatten, orderte er diese im Internet unter falschen Namen und gab die Adresse seiner Kunden als Lieferadresse an. Damit man ihm nicht auf die Schliche komme, habe er die Geschäfte von einem Internet-Café aus getätigt.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte stand in den letzten fünf Jahren immer wieder wegen ähnlicher Betrugsdelikte vor Gericht. »Bei dieser Tat hat er das System weiter perfektioniert«, so Seifert, der in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren forderte. Verteidiger Wolfgang Vogt hingegen sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Dem schloss sich das Gericht an. »Eine Bewährung komme wegen der zahlreichen vorherigen Taten nicht in Betracht«, erklärte Richterin Ute Körner.