Der Rat erneuert Schutterwalds Hauptsatzung
Eine Satzung will gepflegt sein. Der Gemeinderat gab Schutterwald nun eine neue Hauptsatzung.
Einstimmig hat der Gemeinderat Schutterwald in der Weihnachtswoche die Hauptsatzung der Gemeinde angepasst. Als Grund nannte Bürgermeister Martin Holschuh, die aktuelle Satzung stamme aus dem Jahr 2001 – seitdem sei sie nicht mehr überarbeitet worden. Es gelten aber andere Wertgrenzen. Auch sei in der Änderungssatzung aus dem Jahr 2002 die unechte Teilortswahl abgeschafft worden. Bis dahin hatte Schutterwald 14 garantierte Sitze im Gemeinderat, Langhurst drei und Höfen zwei. Das ist mit der Änderungssatzung aufgehoben worden. Die neue Satzung erwähnt die Teilortswahl nicht mehr.
Die Ausschüsse
Eine weitere Änderung betrifft die beschließenden Ausschüsse – die neue Hauptsatzung legt sie nun mit Verwaltungsausschuss, Technischem Ausschuss und Umlegungsausschuss fest. Die Ausschüsse sind zuständig für die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 20 000 Euro, aber nicht mehr als 75 000 Euro beträgt.
Die beschließenden Ausschüsse geben die Zustimmung für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 4000, aber nicht mehr als 7500 Euro im Einzelfall. Allerdings können die Ausschüsse wichtige Angelegenheiten für die Gemeinde dem Gemeinderat vorlegen, sofern ein Viertel aller Mitglieder zustimmt. Der Gemeinderat wiederum kann den Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen oder Angelegenheiten an sich ziehen; außerdem Beschlüsse der Ausschüsse aufheben – so lange sie noch nicht vollzogen sind.