Jugendgemeinderatswahl gewinnt an Bedeutung
Ende Juni bestimmen 698 wahlberechtigte Zeller im Alter von 14 bis 21 Jahren ihre neue Jugendvertretung. Es wird der zehnte Jugendgemeinderat seit 1994 sein, der ab Juli im Amt ist. Und der erste, der durch die Neufassung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erheblich mehr Bedeutung erlangt.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14. Oktober 2015 die Änderung der Gemeindeordnung in zahlreichen Punkten beschlossen. So sollen Gemeinden künftig Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen (siehe Kasten »Hintergrund«). Diese Beteiligung kann über einen Jugendgemeinderat erfolgen, dessen Rechte nun in der Gemeindeordnung wesentlich gestärkt wurden. So hat der Jugendgemeinderat (JGR) künftig ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht in Sitzungen des Gemeinderats, der diese Rechte in der Geschäftsordnung verankern muss.
Für Ludwig Börsig, Hauptamtsleiter der Stadt Zell und Ansprechpartner des Jugendgemeinderats, hat dieser neue Passus der Gemeindeordnung Auswirkungen: »Künftig muss die Tagesordnung des Jugendgemeinderats auf jugendrelevante Bezüge aller kommunalpolitischen Entscheidungen ausgerichtet werden«, so Börsig. Im Klartext heißt dies: Nicht etwa die Jugendlichen müssen die zur Beratung anstehenden Themen nach Jugendrelevanz filtern und von sich aus aktiv werden, sondern die Stadtverwaltung. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Vorsitzender des Jugendgemeinderats und erstellt auch dessen Tagesordnung.
Die künftigen Sitzungen dürften also wesentlich inhaltsschwerer als bisher werden, geht es doch nicht mehr nur um Feste, Informationsausflüge oder Freizeitvergnügen wie bislang oft der Fall, sondern quasi auch um eine Art Vorberatung der späteren Gemeinderatsthemen aus Sicht der Jugend. Natürlich ist die Meinung des Jugendgremiums für den großen Gemeinderat nicht bindend – aber es dürfte eine Position sein, die in den Diskussionen eine Rolle spielt. Wie genau dieses Rede- und Antragsrecht in der Praxis der Zeller Montagssitzungen aussehen könnte, ist noch nicht abschließend geklärt. Theoretisch, so Börsig, könnte aber das 18er-Gremium am Tisch um einen Stuhl wachsen – durch einen ständigen Vertreter des Jugendgemeinderats, etwa den Sprecher des Gremiums.
Es wird sich also etwas ändern, wenn der neue Jugendgemeinderat voraussichtlich im Juli sein Amt aufnimmt. Am Donnerstag, 30. Juni, und am Freitag, 1. Juli, sind die insgesamt 698 wahlberechtigten Jugendlichen der Stadt Zell aufgerufen, von 9 bis 13 Uhr (Donnerstag, Bildungszentrum) und von 14 bis 18 Uhr (Freitag, Rathaussaal) ihre Vertretung für die nächsten zwei Jahre zu wählen. Das Gremium besteht wie bisher aus zehn Personen. Alle wahlberechtigten Zeller im Alter von 14 bis 21 Jahren erhalten demnächst Post von der Stadt, in der die Aufgaben des JGR erklärt werden und zur Wahl aufgerufen wird. Im Flyer enthalten sind auch Bewerbungszettel für mögliche Kandidaten. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Juni.
Bewerbungen bis 15. Juni
Aus dem bisherigen Jugendgemeinderat werden wohl rund die Hälfte der bisherigen Mitglieder aus schulischen, beruflichen oder privaten Gründen ausscheiden, hat Börsig in Erfahrung gebracht. Die verbleibenden fünf Mitglieder haben signalisiert, sich erneut zu bewerben. Der amtierende JGR macht auch noch Werbung für die Wahl, so wird es eine zentrale Informationsveranstaltung mit Vertretern des JGR und der Stadt in der Schule geben. Ziel ist natürlich, mehr Bewerber als Sitze im Gremium zu finden, damit eine echte Wahl stattfinden kann.