Ebay-Betrüger zu vier Jahren Haft verurteilt
Ein 28-Jähriger musste sich gestern vor dem Amtsgericht Offenburg wegen Betrugs verantworten. Da er in seiner Bewährungszeit die Straftaten begangen hat, wurde er zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt.
»Ich möchte da jetzt einen Schlussstrich ziehen«, sagte der 28-jährige Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht Offenburg. Er war wegen Betrugs in 57 Fällen angeklagt, darunter 56 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug.
Bewährungen aus vorangegangenen Urteilen hatte er laut Staatsanwaltschaft aufs Spiel gesetzt und unter anderem weiter über das Internet Waren bestellt, nicht bezahlt und weiterverkauft. »Offensichtlich hat Sie das Ganze nicht gejuckt«, sagte Richterin Ute Körner. Ihr Urteil: Zwei Jahre und sechs Monate für einen Teil der Fälle sowie weitere 18 Monate für die restlichen Vergehen. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Mal zwei Jahre und sechs Monate plädiert.
Der 28-Jährige soll mit »seinen Geschäften«, wie es Körner bezeichnete, seinen Lebensunterhalt bezahlt haben. »Es war relativ einfach, in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen«, sagte der Angeklagte. Nach dem Hauptschulabschluss habe er eine Ausbildung begonnen, diese nach dem Unfalltod seiner Freundin aber nicht beendet. Eine staatliche Unterstützung wie Hartz IV habe er nicht bezogen.
Zwischen Februar 2013 und Januar 2016 habe er in 49 Fällen entweder unter eigenem oder falschem Namen Waren im Internet bestellt und nicht bezahlt, so Juliane Leyh von der Staatsanwaltschaft. Hinzu kämen sechs Fälle von Ebay-Betrügerei. Er habe Waren zum Verkauf angeboten, das Geld kassiert, doch die Waren nicht verschickt. »Er spiegelte vor, Waren liefern zu können«, sagte Leyh. Seinen Schwerpunkt habe er auf Elektronik gesetzt, so der Angeklagte.
100 000 Euro Schulden
Außerdem habe er eine Firma beauftragt, sein Zimmer zu entrümpeln, ohne für die Dienstleistung zu bezahlen. Ebenso wenig soll er Anwaltskosten bezahlt haben. Insgesamt habe er laut Verteidigerin Birgit Martin einen Schaden von etwa 22 000 Euro mit seinen Taten angerichtet. Hinzu kämen noch etwa 80 000 bis 100 000 Euro Schulden aus vorangegangenen betrügerischen Straftaten. »Sie werden nie in der Lage sein, Ihre Schulden auszugleichen«, sagte Körner. An einem Antrag zur Privatinsolvenz sei er laut eigenen Aussagen dran. »Ich habe nicht nachgedacht, was ich da getan habe«, sagte der Angeklagte.
Bereits zweimal sei der 28-Jährige wegen identischem Betrugs zu Freiheitsstrafen verurteil worden, die unter anderem bei einer Hauptverhandlung im Dezember 2014 auf Bewährung ausgesetzt wurden. »Das hat sich im Nachgang als falsch herausgestellt«, betonte Körner. Im März 2016 sei er verhaftet worden. »Man hat es Ihnen gesagt. Sie wussten, was auf Sie zukommt«, sagte Körner. Die Vorstrafen seien gleichlautend. »Es lief alles nach den gleichen Mustern ab.«
Was der Angeklagte letztendlich alles im Internet gemacht habe, wisse man nicht. »Die Anklage spiegelt nur einen Teil Ihrer Tätigkeit wider«, sagte Körner in ihrer Urteilsverkündung.