Kopf-ab-Geste: Flüchtling soll Security-Frau gedroht haben
Vor dem Amtsgericht Offenburg musste sich gestern ein 43 Jahre alter Flüchtling aus Libyen verantworten. In der Diskussion um einen Tisch in einer Offenburger Flüchtlingsunterkunft soll er eine damalige Security-Mitarbeiterin als »Schlampe« beschimpft und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
Was passieren kann, wenn Emotionen hochkochen und die Verständigung aufgrund von fehlenden Sprachkenntnissen nicht klappt, zeigte gestern ein Fall im Offenburger Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein 43-jähriger Flüchtling. Der in Libyen geborene Mann war 2014 zusammen mit seiner Frau nach Deutschland geflohen. Nach Aufenthalten in anderen Unterkünften wurde das Paar in einer Offenburger Einrichtung untergebracht. Dort kam es laut Staatsanwaltschaft am 15. Februar gegen 20.30 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einer damaligen Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes.
Der 43-Jährige habe die Frau als »Schlampe« beschimpft und laut der Security-Mitarbeiterin zu dieser gesagt »Du hast zwei Kinder, die bringe ich um und dich auch«, hieß es in der Anklageschrift. Der 43-Jährige, dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden, bestritt, die Sicherheitsfachkraft beleidigt zu haben. Er habe zu dem Zeitpunkt kein Wort Deutsch gesprochen. »Demnach kann ich auch nicht schimpfen«, sagte er zum Vorwurf der Beleidigung.
Kopf-ab-Geste
Auch die Drohung habe er aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse nicht aussprechen können. Allerdings gab er an, in Richtung der Security-Mitarbeiterin eine Kopf-ab-Geste gemacht zu haben. Diese sei aber keine Drohung gewesen. Vielmehr habe er ihr damit mitteilen wollen, dass sein ungeborenes Kind sterben könnte, wenn sich seine Frau weiter aufrege.
Er habe mit den Händen auch einen Schwangerschaftsbauch geformt. Grund für die Auseinandersetzung sei gewesen, dass die Security-Mitarbeiterin angeordnet hatte, dass der Tisch neben dem Bett des Ehepaares wieder zurück in den Speisecontainer kommt. »Meiner schwangeren Frau ging es nicht gut. Sie war an dem Tag aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ich wollte nicht, dass sie zum Essen raus in die Kälte muss«, schilderte der Angeklagte.
Tränen in den Augen
Die Geschädigte, die seit dem Vorfall ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, wischte sich bei ihrer Vernehmung die Tränen aus dem Gesicht. »Ich hätte bei dem Tisch keine Ausnahme machen können. Das hätte die anderen Flüchtlinge verärgern können«, erklärte die ehemalige Sicherheitsfachkraft. Im Gegensatz zum Angeklagten gab sie an, dass dieser sie definitiv auf Deutsch beleidigt und bedroht habe. »Mit dem Paar hat es von Anfang an massive Probleme gegeben. Die Gespräche waren immer geprägt von Aggression. Nie waren sie mit etwas zufrieden«, berichtete die Security-Mitarbeiterin. Laut ihr habe das Geschrei des Paares andere Flüchtlinge dazu gebracht, auf sie und die von ihr alarmierten Polizisten zuzurennen. »Ich hatte Todesangst«, beteuerte sie.
Wie Richterin Marion Weber erklärte, hätten die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass das Paar zuvor nicht negativ aufgefallen sei. Der Angeklagte habe keine Vorstrafen. Von den vier Polizisten, die als Zeugen aussagten, gaben zwei an, gesehen zu haben, wie sich der Angeklagte mit der flachen Hand über den Hals fuhr. »Ich habe das Wort ›töten‹ verstanden«, sagte der eine von ihnen. Daraufhin habe der Angeklagte die Nacht bei der Polizei verbringen müssen.
Keine Zeugen für Beleidigungen
Für die Beleidigung hingegen gab es keine Zeugen. Auch hätten sich die anderen Flüchtlinge ruhig verhalten. Aufgebracht sei hingegen die Geschädigte gewesen. »Nachdem wir da waren, ist sie schnurstracks wieder zu dem Paar gelaufen und hat sich auch nicht zurückgehalten«, sagte ein Polizist.
Richterin Weber stellte das Verfahren ein.