Missbrauchs-Vorwurf im Hallenbad: Ermittlungen eingestellt
Die Meldung machte Schlagzeile: Ein Flüchtling soll im April im Offenburger Hallenbad mehrere Kinder sexuell angegangen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingestellt – der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konnte nicht bestätigt werden.
Im April soll ein 30-jähriger Flüchtling im Offenburger Hallenbad fünf Mädchen und einen Jungen im Alter von fünf bis 12 Jahren sexuell angegangen haben. Dem Mann wurde sexueller Missbrauch der Kinder vorgeworfen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Offenburg das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, wie sie in einer Pressemitteilung vom 1. August schreibt. Begründung: Der Tatbestand für sexuellen Missbrauch sei nicht erfüllt worden.
Nach den polizeilichen Ermittlungen und den Angaben der betroffenen Kinder wurde dem Beschuldigten im April zur Last gelegt, er habe einzelne der Kinder umarmt, diese am Po, an den Oberschenkeln und am Bauch berührt, einem Kind in den Po gekniffen, einem Mädchen das Bikinioberteil nach unten gezogen und versucht, einem Mädchen mit der Hand in den Schritt zu fassen. Der 30-Jährige habe sämtliche ihm zur Last gelegten Handlungen bestritten.
Unsere Meldung vom April sorgte vor allem in den sozialen Netzwerken für Aufruhr, auch die Mutter der betroffenen Kinder ging an die Öffentlichkeit.
Nur nach dem Ball gegriffen?
Wie die Staatsanwaltschaft nun schreibt, soll der Mann bei einem Ballspiel der Kindern mitgemacht haben, bevor er diese unsittlich berührt haben soll. Das hätten weitere Ermittlungen und Zeugenaussagen ergeben.
Demnach könne nach Zeugenangaben jedoch nicht ausgeschlossen werden, "dass der Beschuldigte lediglich nach einem Ball gegriffen hat, der sich vor dem Genitalbereich des Kindes befand", schreibt die Staatsanwaltschaft. Ob dahinter eine sexuelle Handlung steckte, habe "nicht mit der erforderlichen Gewissheit" festgestellt werden können. Auch die Aussagen der betroffenen Kinder würden nicht eindeutig auf sexuellen Missbrauch hindeuten.
Auch bei den übrigen Handlungen des 30-Jährigen habe die Staatsanwaltschaft die "für eine Strafbarkeit erforderliche Erheblichkeit der sexuellen Handlungen" nicht feststellen können. Auch sonstige Straftatbestände habe das Verhalten des Beschuldigten nicht erfüllt. Somit sind die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.