Offenburg

»Hickhack« um Geländeauffüllung war Thema im Rat

Stefanie Müller
Lesezeit 3 Minuten
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26. September 2016

Vorwürfe: Ortsvorsteher Ludwig Gütle bezog Stellung im Rat.. ©Archiv

Ein Grundstückseigentümer füllt sein Gelände auf, obwohl er keine Genehmigung dafür hat. Dennoch erhebt er gegen den Ortsvorsteher von Windschläg  Vorwürfe. Die Sitzung des Ortschaftsrates am Mittwoch wurde zur Aussprache genutzt.

Offenburg-Windschläg. Er habe unwahre Behauptungen verbreitet – mit diesem Vorwurf eines Grundstückseigentümers sah sich am Mittwoch Windschlägs Ortsvorsteher Ludwig Gütle konfrontiert. In der Sitzung des Ortschaftsrates nahm er dazu Stellung. 
Eine Anschuldigung lautete, dass Gütle nicht zufällig über die Auffüllung eines 8000 Quadratmeter großen Grundstückes im Gewann Rappen­acker zwischen B28 und A5 erfahren habe, sondern bereits bei der Stellung des Antrages dafür in der Ortsverwaltung. 
Hintergrund: Laut Grundstückseigentümer Berthold Zimmer habe der Pächter der Fläche ab 2013 das Feld stark vernachlässigt. Auch die Abwassergräben, die der Stadt Offenburg gehören, wurden nicht ausgemäht, sodass Wasser nicht mehr richtig ablief. Ein Interessent war zur Pacht nur bereit, wenn er das Gelände auch landwirtschaftlich nützen könne, also das Wasser auch ablaufe. Um dies zu gewähren und den Boden zu verbessern beschloss Zimmer, den Acker mit Mutterboden aus dem Neubaugebiet Seidenfaden auffüllen zu lassen. Einen Antrag habe er im November bei der Ortsverwaltung Windschläg vorgelegt, wurde aber an die Baurechtsabteilung der Stadt Offenburg verwiesen.
Gütle stellte klar, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in der Ortsverwaltung war. Dies bestätigte auch die Gemeindemitarbeiterin Heike Ockenfuß. Als Gütle von der Auffüllung des Geländes erfahren habe, lagerte dort bereits auf etwa zehn bis 20 Prozent der Gesamtfläche Auffüllmaterial. Zimmer rechtfertigte dies damit, dass man 500 Quadratmeter ohne Genehmigung auffüllen könne.
 

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Entscheidung dauerte

Zimmer habe zwar bei der Baurechtsbehörde nach seinem Besuch in der Ortsverwaltung einen Antrag gestellt, eine Entscheidung stand jedoch monatelang aus. Durch telefonische Auskunft des Landrats­amts im Glauben, dass eine Genehmigung wahrscheinlich sei, beauftragte er einen Bauunternehmer, der mit der Auffüllung begann. Allerdings füllte dieser zu viel und zum Teil ungeeignetes Material auf. Zimmer stoppte daraufhin die Befüllung. 
Ende Juli hat auch das Amt für Umweltschutz den Eigentümer dazu aufgefordert, das Material bis 15. April zu entfernen. 
Diskutiert wurde in dem Zusammenhang, ob es sich um Acker- oder Wiesengelände handelte. Zimmer ging von ersterem aus, da sein Pächter dafür EU-Gelder erhalten habe. Auch beim Landratsamt sei das Gelände als Ackerland deklariert. Den Vorwurf des Ortsvorstehers, er habe eine Wiese umgebrochen, wies er von sich. 
Der Ortsvorsteher erklärte hierzu: »In unserer Datenbank ist das Grundstück als Grünland vermerkt.« Ob sich dadurch etwas ändert, wollte Ortschaftsrat Andreas Schaub wissen. Sein Kollege Gerhard Maier wusste: »Eine Auffüllung ist in jedem Fall nicht genehmigungsfähig.« Wie wird es nun weitergehen? Zimmer zeigte sich bereit, das Material abfahren zu lassen. Momentan hindert ihn jedoch daran eine Einstellungsverfügung. Er kündigte jedoch an, dass sich das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Auffüllung noch lange hinziehen und es ein »Hickhack« zwischen den Behörden geben werde. 

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