Offenburg

Keine Milde für geblitzten Feuerwehrmann

Bettina Kühne
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10. Mai 2016
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(Bild 1/2) ©Ulrich Marx

Weil er bei einer Fahrt zum ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz zwei Punkte kassiert hat, zog Marco Dürr vor Gericht. Dort reduzierte Richterin Eva Weckert gestern den Strafbefehl auf einen Punkt.

»Ich höre, ich verstehe, aber ob es wirklich maßvoll war, ist noch etwas schwierig für mich«, sagte Richterin Eva Weckert, als ihr gestern der Fall geschildert wurde, der Marco Dürr zwei Punkte einbrachte. Der 31-jährige Kfz-Meister war am 6. Mai 2015 auf der Kinzigstraße unterwegs zu einem Feuerwehreinsatz, als er um 14.30 Uhr die städtische Laserpistole passierte. Das Gerät der modernsten Generation maß eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 Stundenkilometern.

»Niemanden gefährdet«

»Es war ein eiliger Einsatz«, erklärte Strafverteidiger Bernd Stein aus Kassel. Der digitale Piepser, der den Offenburger Kameraden rund 600 Einsätze pro Jahr meldet, zeigte Rauchentwicklung im Hof der Rehawerkstätte der Lebenshilfe an. Dürr  ließ nach eigenem Bekunden im heimischen Betrieb alles stehen und liegen, machte sich durch den Dachaufsetzer auf seinen Privat-Pkw kenntlich und eilte zum Feuerwehrhaus. Unverzüglich, wie das Gesetz es vorsieht. Auf der geraden Strecke entlang dem Kinzigdamm fuhr er dann 89 statt der innerorts vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer. »Ich habe niemanden gefährdet oder behindert«, betonte Dürr.

Anhand von Bildern stellte Anwalt Stein die Situation für Richterin Weckert nochmals dar, die die Örtlichkeiten »nur von Google« kennt. »Sportplatz und Schulzentrum werden von der anderen Straßenseite angefahren«, sagte Stein.

Der Anwalt erklärte überdies, dass Dürr seit seinem 18. Lebensjahr aktives Feuerwehrmitglied sei. Dürr steuert auch die Feuerwehrfahrzeuge. Zu schulden kommen lassen habe er sich dabei nie etwas.

Als Zeuge geladen war Stadtsheriff Norbert Kudlik, der die Laserpistole an diesem Tag für rund eineinhalb Stunden bei der Brücke aufgebaut hatte.  Einzelheiten – beispielsweise, ob zur fraglichen Uhrzeit Gegenverkehr kam oder nicht – konnte er nicht sagen: »Ich sehe erst hinterher bei der Auswertung den Messraum«, so Kudlik. Fakt ist nur: Von den 138 Fahrzeugen, die Richtung Freiburger Straße unterwegs waren, fuhren »einige relativ schnell«. Insgesamt rasselten 28 Autofahrer in den »Blitzer«.

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Bestrafung »ungerecht«

Stein plädierte dafür, das Verfahren entweder einzustellen oder das Bußgeld auf 55 Euro zu reduzieren; dadurch würden dann auch die Punkte wegfallen. Die seien für Dürr nämlich das Entscheidende. Privat war er nie auffällig im Straßenverkehr. »Ich verspreche Ihnen, dass er nicht wieder hier bei Ihnen aufschlägt«, beteuerte Stein. Er empfand es als ungerecht, dass sein Mandant für einen ehrenamtlichen Dienst bestraft werden solle. »Da, wo ich herkomme, werden solche Verfahren eingestellt«, sagte der Kassler Anwalt.

Allerdings baute er weitere Treppchen. »Wir wollen keinen Präzedenzfall für die Fachmagazine schaffen«, betonte er. Und warum die 80 Euro mit zwei Punkten belegt seien, war für ihn auch nicht ersichtlich.

Richterin Weckert zog sich zunächst zur Beratung mit der Staatsanwaltschaft zurück, die einer Einstellung des Verfahrens allerdings genauso wenig zustimmen konnte wie sie selbst.
In seinem Schlussplädoyer strich Stein noch einmal heraus, das sein Mandant die Entscheidung zu treffen gehabt habe, ob er Menschenleben retten wolle – und sich deshalb entschlossen habe, sein Fahrzeug mit erhöhter Geschwindigkeit zu steuern.

Weckert blieb in ihrem Urteil beim Bußgeldbetrag von 80 Euro, reduzierte aber auf den dazugehörigen einen Punkt im Strafregister. Ein milderes Urteil oder gar eine Einstellung seien nicht verhältnismäßig.

»Wir haben ja so schon Probleme – und ein solches Urteil wird nicht gerade fürs Ehrenamt motivieren«, sagte Dürr nach der Verhandlung. Gerade die Tagesverfügbarkeit werde auch in Offenburg zunehmend zum Problem: »Irgendwann braucht man dann mehr Festangestellte, was letztendlich alle bezahlen müssen.« 
Dürr hat jetzt eine Woche Zeit, das Urteil zu akzeptieren oder Rechtsbeschwerde einzulegen.

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