42-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
»Es besteht dringendst Behandlungsbedarf«, maßregelte Richterin Ute Körner gestern vor dem Amtsgericht Offenburg einen 42-Jährigen. Ihm wurde sexueller Missbrauch von Kindern sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften vorgeworfen. Der Angeklagte kam mit Bewährung davon.
Der angeklagte Renchtäler hatte im August 2014 einen damals zwölfjährigen Nachbarsjungen zu sich nach Hause eingeladen. Zunächst hätten die beiden ein Videospiel gespielt. Dann soll der Angeklagte mit dem Jungen Pornos geschaut und ihn gefragt haben, ob er schon »sein erstes Mal« gehabt habe. Wie Isabell Rieger als Vertreterin der Staatsanwaltschaft weiter vortrug, soll sich der Angeklagte daraufhin selbst befriedigt und den Jungen mehrfach aufgefordert haben, hinzuschauen.
Im Laufe der Ermittlungen wurden bei zwei Wohnungsdurchsuchungen mehr als 100 kinderpornografische Videos und 110 Bilder sichergestellt, die der Angeklagte unter anderem über WhatsApp und Dropbox verbreitete. Der Inhalt der Bilder sei »äußerst ekelhaft«, betonte Richterin Ute Körner.
Die Ermittlungen stellten sich als schwierig heraus, wie ein Kripobeamter am Mittwoch bei der Verhandlung erläuterte. Zwischen den beiden Hausdurchsuchungen habe ein Jahr gelegen, in dem der Angeklagte trotz der laufenden Ermittlungen weitere kinderpornografische Bilder verbreitet haben soll – über ein Handy und Laptop, die bei der ersten Durchsuchung nicht gefunden werden konnten, so der Beamte.
Vorwürfe treffen zu
Der Angeklagte ließ am Mittwoch seinen Verteidiger Marc Kutschera (Lahr) den Sachverhalt bestätigen. Er habe sich inzwischen mit seiner Frau und seiner Familie ausgesprochen und besitze auch keinen Computer mehr. Er wolle sich im Fall einer Bewährungsstrafe auch in therapeutische Behandlung begeben.
Inzwischen sei der Angeklagte umgezogen, allerdings erst nach einem gerichtlichen Räumungsverfahren, wie Anwalt Daniel Knörle, der Vertreter der Nebenklage, betonte. »Für den Jungen und seine Familie ist es sehr belastend«, sagte er und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Verteidiger Kutschera hingegen hielt eine einjährige Freiheitsstrafe mit Auflagen auf Bewährung für angemessen. Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate auf Bewährung.
Zehn Voreintragungen
Der 42-Jährige wurde in der Vergangenheit mehrfach angeklagt: Unter anderem wegen Diebstahls, Einbrüchen und Computerbetrugs. 2008 musste er sich bereits vor dem Amtsgericht Emmendingen wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern verantworten.
»Die Problemstellung, die Sie persönlich haben, ist nicht so einfach zu lösen«, sagte Ute Körner bei ihrer Urteilsbegründung. Die Tat liege im Verhältnis lange Zeit zurück. Der 42-Jährige lebe in geordneten Verhältnissen, habe eine Frau und einen festen Arbeitsplatz. Außerdem sei er zu einer Therapie bereit. Zusätzlich habe er eine bewegte Jugend hinter sich. Eine Bewährung sei Tat und Schuld angemessen, so die Richterin. Das Urteil beinhaltet: drei Jahre Bewährung, eine Bewährungshilfe, eine Strafe von 1500 Euro, die der Angeklagte an den zwölfjährigen Jungen entrichten muss, sowie die Anweisung, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen.