Mehr Sitzungsgeld für Durbacher Gemeinderäte
Nach 17 Jahren mehr Sitzungsgeld für die Durbacher Gemeinderäte: Auf Vorschlag von Bürgermeister Andreas König wurden die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit neu geregelt und teilweise erhöht. Statt wie bisher 23 Euro erhalten die Räte zukünftig 40 Euro pro Sitzungsteilnahme.
Der Vorschlag, nach 17 Jahren die Sitzungsgelder anzuheben, kam nicht aus den Reihen der Gemeinderäte, sondern von der Verwaltung, sprich von Bürgermeister Andreas König selbst. »Seit 1999 ist hier nichts passiert, außer dass die damalig vereinbarten DM-Beträge mittlerweile auf Euro umgerechnet wurden«, erklärte König in der jüngsten Sitzung. »Ich weiß, unter Ihrem Vorgänger Toni Vetrano haben wir schon mal über eine Anhebung diskutiert, uns allerdings dagegen entschieden im Hinblick auf die damalige Pro-Kopf Verschuldung der Gemeinde«, erinnerte sich Sylvia Männle (CDU). »Es geht hier um eine moderate Anpassung«, so König weiter.
Mit der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde soll ab 1. Januar 2017 das Sitzungsgeld für die Ratsmitglieder von derzeit 23 auf 40 Euro pro Sitzungsteilnahme angehoben werden. Dieser Pauschalbetrag gilt auch für die Mitglieder des Ältestenrats für deren Sitzungen sowie für die Ortschaftsräte von Ebersweier. Ausschussmitglieder erhalten für die Teilnahme an den betreffenden Sitzungen jeweils 20 Euro, statt wie bisher 15,30 Euro. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen wie zum Beispiel Gemeinderatsitzung öffentlich und gleich danach die nichtöffentliche Sitzung wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt. Diese Vergütung wird wie bisher einmal jährlich ausgezahlt.
Höchstsatz 100 Euro
Auch der Stundensatz für die Bürgermeister-Stellvertreter wurde neu festgelegt. Zehn Euro pro Stunde erhält der Stellvertreter für seinen ehrenamtlichen Dienst, wenn der hauptamtliche Bürgermeister, Termine nicht wahrnehmen kann. Als Tageshöchstsatz sind dabei 100 Euro als Auslagenersatz festgelegt. Die gleichen Regelungen gelten auch für den Stellvertreter von Ortsvorsteher Horst Zentner.
Geld für Betreuung
Neu hinzukommen wird ab kommenden Jahr für die Gemeinderats- und Ortschaftsratmitglieder eine Erstattung für die Pflege und Betreuung von Angehörigen. Falls zum Beispiel ein Gemeinderat an einem angesetzten Sitzungstermin nicht teilnehmen kann, weil er einen Angehörigen pflegen muss, oder eine familiäre Betreuungskraft für den Nachwuchs fehlt und er stattdessen eine Pflegekraft oder Babysitter engagieren muss, beteiligt sich auf Nachweis die Gemeinde an den Kosten mit einem Stundensatz in Höhe von zehn Euro. »Ich finde das jedenfalls ein kleines Stück Wertschätzung für Ihr Engagement für unsere Gemeinde«, argumentierte König weiter.
»Wir haben wirklich sehr viel Arbeit«, erklärte Sabine Dogor-Franz von den Freien Wählern, während ihr Fraktionskollege Martin Spangenberger argumentierte: »Für mich ist das ein Ehrenamt. Wenn sich da jemand unterbezahlt fühlt, sollte er sich gar nicht erst zur Wahl aufstellen lassen.« Die Abstimmung für die neue Satzung schloss mit einstimmigem Votum für die geplanten Anhebungen.