Zell-Unterentersbach

Mühlrad auf der L94-Mittelinsel kann bleiben

Dietmar Ruh
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19. Dezember 2014
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(Bild 1/2) Der vielbewunderte Aufbau des Kreisverkehrs an der L 94. Das Landratsamt entschied nun: Das Mühlrad kann bleiben, die Mühlsteine davor müssen aus Sicherheitsgründen weg. ©Dietmar Ruh

Weihnachtsgeschenk für Unterentersbach: Das Mühlrad auf der Mittelinsel des Kreisverkehrs zwischen Biberach und Zell auf der L 94 kann bleiben! Dies geht aus einem Schreiben des Straßenverkehrsamts hervor.

Über eineinhalb Jahre kämpften die Unterentersbacher gegen die ihrer Ansicht nach unsinnige Bitte des Straßenverkehrsamts, die Aufbauten der Mittelinsel beim L 94-Kreisverkehr zu entfernen (wir berichteten mehrfach). Nun kam rechtzeitig zu Weihnachten die frohe Botschaft aus dem Landratsamt: Das Mühlrad kann bleiben wo es ist. Mit den Auflagen des Amtes dürften die Beteiligten leben können: Die lose liegenden Mühlsteine neben dem Rad müssen entfernt werden und rund 25 Meter vor den Zufahrten zum Kreisverkehr gilt künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, vor der Zufahrt werden Quermarkierungen als »optische Bremse« angebracht. Das Geländersegment des Radwegs, das bis zur Straße reicht, wird entfernt. »Bei Realisierung aller Maßnahmen wird das Risiko für einen Aufprall auf das Hindernis als gering eingeschätzt, das Kunstobjekt kann belassen werden«, so das Amt.

Rückblende: Der vom Förderverein »Schönes Entersbach« mit viel Zeit und Geld gestaltete Kreisverkehr wurde seit 2010 weit über Unterentersbach hinaus für seine Gestaltung bewundert. Das Entsetzen der Entersbacher war groß, als eine Verkehrsschau im Juli 2013 die Aufbauten aus Stein und Metall »als besonders gefährliches Hindernis« eingestuft hatte und den Abbau empfahl. Die Behörde setzte damit einen Erlass des Verkehrsministeriums des Landes um, nach dem alle außerörtlichen Kreisverkehre im Land auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden müssen.

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Ortsvorsteherin Andrea Kuhn hatte daraufhin dem Dezernat für Technik. Bau und Gesundheit im Landratsamt geschrieben und die Argumente des Ortschaftsrats mitgeteilt, die für den Erhalt der Aufbauten sprechen oder zumindest das Gefährdungspotenzial widerlegen sollten. Die Antwort ärgerte die Unterentersbacher: Die Richtlinien wurden stur wiederholt, auf Andrea Kuhns Argumente wurde nicht eingegangen.

Kuhn ging noch eine Stufe weiter und klagte auch Verkehrsminister Winfried Hermann das Leid der Entersbacher. Die Antwort aus Stuttgart war enttäuschend.

Eine Wende brachte Ende Oktober erst ein Gutachten, das die Stadt Zell in Auftrag gegeben hatte: Wenn überhaupt, dann birgt der Unterentersbacher Mühlrad-Kreisverkehr auf der L 94 nur aus Richtung der B 33 Gefahrenpotenzial. Aber auch dieser Gefahr könne durch Maßnahmen begegnet werden, so der Experte Thomas Blum von der Firma Rapp Regioplan. Nach allen von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen liege beim Kreisverkehr nur ein geringes Gefährdungspotenzial vor, das Mühlrad könne verbleiben. 
Nach einem letzten Ortstermin am 1. Dezember auch unter Berücksichtigung des Gutachtens kam nun der unterm Strich positive Bescheid für die Unterentersbacher.

Kommentar

Gefährlich?

Die Diskussion um potenzielle Gefahren von Kreisverkehren zeigt, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der für jeden Vorfall ein Schuldiger gefunden werden muss, der haftbar gemacht werden kann. Das lässt die Behörden übervorsichtig werden. Die jetzige Entscheidung zum Kreisel Unterentersbach lässt hoffen, dass der gesunde Menschenverstand bei aller Vorsicht nicht auf der Strecke geblieben ist.

Ein Kreisverkehr ist auch mit Aufbauten per se nicht gefährlich, ebensowenig wie ein Baum oder eine Hauswand. Erst recht nicht, wenn sich jeder an die Verkehrsregeln hält. Tut er das nicht, dann birgt alles Gefahrenpotenzial.

Wie ist Ihre Meinung? Schreiben Sie an dietmar.ruh@reiff.de

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